Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14547

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Planung Umgestaltung Broitzemer Straße/Juliusstraße 2. BA wird zugestimmt. Von den Kosten in Höhe von 195.000 Euro werden 175.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, davon verbleiben 1/3 als Eigentanteil bei der Stadt Braunschweig. “


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Broitzemer Straße und die Juliusstraße gehören zu den als überörtlich eingestuften Straßen im Stadtgebiet für deren Ausbau der Einsatz von Städtebaufördermittel vorgesehen ist. Die Beschlusskompetenz liegt damit gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. a (Planungszuständigkeit) und e (Einsatz von Städtebaufördermitteln) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Planungs- und Umweltausschuss.

 

Anlass

Im Jahr 2017 ist der im Stadtbezirk 310 liegende Knotenpunkt Broitzemer Straße/Juliusstraße neugeordnet und saniert worden. Die zuvor unübersichtlichen Straßenzüge wurden zu attraktiven und sicheren Quartierstraßen umgestaltet. In einem weiteren Bauabschnitt soll nun der südlich angrenzende Abschnitt aufgewertet werden.

 

Der Straßenzug Broitzemer Straße/Juliusstraße ist eine Verbindung vom Altstadtring bis zur Goslarschen Straße und hat die Funktion einer Quartierstraße. Im Umfeld des Straßenzuges befinden sich zwei Kindertagesstätten, ein Spielplatz, zwei Alteneinrichtungen und drei Nahversorger. Die Broitzemer Straße ist Schul- und Spielweg für die Grundschule Hohestieg, aber auch für die Realschule Sidonienstraße und die Hauptschule Sophienstraße.

 

Ziel der Neugestaltung ist es, einen attraktiven Straßenraum zu schaffen, der den unterschiedlichen Nutzungsanforderungen gerecht wird. Neben einer attraktiven und sicheren Gestaltung des Straßenraumes soll auch Interesse für den öffentlichen Raum in der eigenen Straße bei den Bewohnerinnen und Bewohnern geweckt werden, verbunden mit dem langfristigen Ziel einer Aufwertung des Stadtteils. Es ist auch erklärtes Ziel, Kindern geeignete Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten.

 

Der Bauabschnitt umfasst den Grünbereich mit einer neuen Wegeführung, den Bereich der Wertstoffcontainer in der Broitzemer Straße, den westlichen Gehwegbereich in der Broitzemer Straße vom Hospiz bis zum Wohngebäude Nr. 251 sowie je eine Querungshilfe in der Juliusstraße und in der Broitzemer Straße.

 

Planung

Der Gehweg vor dem Wohngebäude Broitzemer Straße 251 bis zum Hospiz hat im Bestand eine Breite von lediglich rund 1,50 m und ist damit deutlich zu schmal für sich begegnende Personen. Der Gehweg wird nach Westen auf das Regelmaß von 2,50 m verbreitert und schließt damit an den im ersten Bauabschnitt hergestellten Gehweg an.

 

Im Bereich der Grünfläche zwischen der Juliusstraße und Broitzemer Straße wird ein 2,50 m breiter, befestigter Gehweg angelegt, dessen Notwendigkeit durch den heute schon bestehenden und stark frequentierten Trampelpfad deutlich wird.

 

Die neue Wegeverbindung wird in der Juliusstraße sowie Broitzemer Straße beiderseits in den Parkstreifen vorgezogen. Die Fahrbahn wird in diesen Bereichen auf 3,50 m verengt. Das Überqueren der Fahrbahn durch zu Fuß Gehende wird durch die verkürzte Strecke erheblich erleichtert bzw. durch Herstellen einer Lücke zwischen den parkenden Fahrzeugen erst ermöglicht. Die Sicherheit wird durch die verbesserte gegenseitige Sichtbeziehung mit Kfz-Fahrern erhöht. Mit der punktuell eingeengten Fahrbahn soll zudem die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer erhöht und die gefahrene Geschwindigkeit gesenkt werden.

 

Der Containerstandort wird auf das Gehwegniveau angehoben, dies ermöglicht ein barrierefreies bedienen der Container.

 

Neben den Tiefbaumaßnahmen werden mehrere Orte für Spiel und Aufenthalt geschaffen. Entlang der Broitzemer Straße laden ein bodengleiches Trampolin, das Hüpfspiel Himmel und Hölle, eine Balanciersteine und ein Trimm-Dich-Gerät zum Spielen und Klettern ein. Im Grünbereich gibt es eine Drehscheibe, große Findlinge und ein Insektenhotel zu entdecken. Am ehemaligen Trampelpfad werden zudem zwei Bänke aufgestellt. Sieben Leuchten werden im neuen Bauabschnitt die Gehwege ausleuchten.

 

Im Zuge der Baumaßnahme werden drei Bäume entnommen. Als Ersatz werden in diesem Bauabschnitt drei neue Bäume vor dem Gebäude Nr. 245 gepflanzt.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Rahmen von Beteiligungsaktionen wurden vorab Wünsche, Bedürfnisse und Vorschläge von Vorschul- und Schulkindern sowie älteren Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils gesammelt. Die Ergebnisse der Vorabbeteiligung sind in die Planung eingeflossen und sind am 15.09.2020 bei einer Bürgerbeteiligung mit 19 Teilnehmern vorgestellt worden. Es hat eine rege Diskussion stattgefunden. Es wurden hauptsächlich die folgenden Fragen diskutiert:

 

  • Können anstelle von Querungshilfen Zebrastreifen geplant werden? Querungshilfen bieten, neben einer sichern Überquerens der Straße, den Vorteil, dass Autofahrer durch die verschmälerte Fahrbahnbreite ihre Geschwindigkeit anpassen müssen. Da in der Beteiligung mehrere Bürger auch die überhöhten Geschwindigkeiten beklagt haben, sind Querungshilfen hier das bevorzugte Mittel. Fußgängerüberüberwege sind auch gemäß StVO in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich.

 

  • Es sollen im Zuge der Maßnahme keine Bäume gefällt werden. Die Bäume stehen in dem Bauabschnitt sehr dicht. Ein Eingriff in die Wurzelräume ist daher nicht vermeidbar. Im Zuge der Maßnahme werden drei Bäume entnommen, dadurch wird die Schädigung für die verbleibenden Bäume minimiert sowie das Entwicklungspotenzial verbessert. Die Linde in der Juliusstraße wird bereits als Jungbaum durch angrenzende Bäume in ihrem Wachstum stark behindert und bildet nur eine kleine und einseitige Krone auf. Die Zypresse in der Broitzemer Straße weist Fäule auf und ist abgängig. Als Ersatz werden drei Obstbäume in der Broitzemer Straße gepflanzt.

 

 

  • Um die Bäume zu erhalten, sollte auf die neue Wegeverbindung verzichtet werden. Insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden Seniorenwohnheime nutzen den nicht barrierefreien Trampelweg, vielfach mit Unterstützung eines Rollators, regelmäßig. Die Bestandsituation ist aufgrund von Höhenunterschieden zwischen Gehweg und Grünfläche und weiteren Unebenheiten unbefriedigend. Insbesondere bei schlechtem Wetter ist der Trampelweg nur eingeschränkt nutzbar. Die Position des Weges ist an den bestehenden Trampelpfad angelehnt und wurde mit dem Ziel möglichst wenigen Bäumen zu schaden festgelegt.

 

 

Zusätzlich wurden weitere Punkte angesprochen und im Nachgang von der Verwaltung

überprüft:

  • Die verschiedenen Ausstattungselemente wurden positiv aufgenommen. Es wird ein zusätzliches Gerät für Erwachsene (Trimm-Dich-Gerät) aufgestellt.
  • Vor dem Gebäude Nr. 245 werden die gewünschten Obstbäume gepflanzt.
  • Die Wertstoffcontainer können nicht eingegrünt werden, da nicht ausreichend Platz vorhanden ist.
  • Dem Wunsch nach einem Blühstreifen soll im Kreuzungsbereich Gebhard-von-Bortfelde-Weg nachgekommen werden.

 

 

Realisierung und Gesamtkosten

Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2021 geplant.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 195.000 Euro. Davon sind 175.000 Euro förderfähige Kosten, die aus Städtebaufördermitteln (1/3 Landesmittel, 1/3 Bundesmittel, 1/3 städtische Mittel) finanziert werden. 20.000 Euro sind nicht förderfähige Kosten. Sie werden aus den Mitteln für „nicht-förderfähige Kosten (NFK)“, die die Stadt Braunschweig für das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet zur Verfügung gestellt hat, bestritten.

 

Im Projekt „FB 61: Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet (4S.610009)“ stehen nach derzeitigem Planungsstand (mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zum Haushalt 2020) ausreichend Haushaltsmittel für das Jahr 2021 zur Verfügung.

 

Die Vorlage wird am 19.11.2020 im Sanierungsbeirat „Soziale Stadt – Westliches

Ringgebiet“ behandelt.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise