Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14292
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundeplatz in der Gartenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Anhörung
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25.11.2020
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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11.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz / Verfahren zur Ideenplattform:
Gemäß der Information zur Ideenplattform auf dem Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.
Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Ob ein Hundeplatz in der Gartenstadt errichtet wird ist eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrt. Insofern handelt es sich nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes "Geschäfte der laufenden Verwaltung" um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Grünflächenausschusses, dem durch die vom Rat beschlossenen Festlegungen in der Hauptsatzung die Entscheidungskompetenz für die Umgestaltung von Grünflächen übertragen wurde.
Anlass:
Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag
eingestellt. Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde nach Vorberatung im Grünflächenausschusses am 11.12.2019 und Beschluss des Verwaltungsausschusses am 11.02.2020 beauftragt zu prüfen, wo im Braunschweiger Stadtgebiet eine Hundefreilauffläche auf einem umzäunten Gelände zur Verfügung gestellt werden kann (DS 19-12353).
Das Ergebnis dieses Prüfauftrages wurde den Mitgliedern des Grünflächenausschusses in seiner Sitzung am 18. September 2020 im Rahmen einer Stellungnahme (DS 20-13915-01) mitgeteilt. In diesem Zusammenhang wurde eine Reihe von Standortvorschlägen unterbreitet. Der Bolzplatz an der Süntelstraße wurde dabei als potentieller Standort nicht erwähnt, da er aus Sicht der Verwaltung ausreichend stark von Jugendlichen frequentiert wird und dieser Nutzergruppe auch weiterhin zur Verfügung stehen soll.
