Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. „Dem Entwurf der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist.

Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

Inhalt und Verfahren

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

Auf Basis eines Vorschlags aus dem vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) wurde am 18.06.2019 der Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Aufstellung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes “Hinter dem Berge“ gefasst.

 

Die Unterlagen zur 153. Änderung des Flächennutzungsplanes standen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form eines Aushangs sowie im Internet in der Zeit vom 29.07.2020 bis 14.08.2020 zur Verfügung. Die vorgebrachten Anregungen sowie die jeweiligen Antworten wurden in einer Niederschrift zusammengefasst (Anlage 3).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 10.07.2020 mit Fristsetzung zum 12.08.2020 zur Stellungnahme aufgefordert. Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wird gemäß § 4a (2) BauGB parallel mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung der 153. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hinter dem Berge“ in der vorliegenden Fassung.

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise