Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Planung und dem Bau der Anbindung der Schwartzkopffstraße an die Straße Fichtengrund entsprechend der Anlage wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:


Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Anschluss der Schwartzkopffstraße an die Kreuzung Fichtengrund/Salzdahlumer Straße um eine Planung mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
 

Anlass

 

Das Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH (Klinikum) hat zum Anlass der Überplanung der Anbindung der Schwartzkopffstraße an die Kreuzung Fichtengrund/Salzdahlumer Straße folgendes mitgeteilt:

 

„Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages vom 18.10.2018/31.01.2019 wurde die Städtische Klinikum Braunschweig gGmbH verpflichtet, die Kreuzungsanlage Salzdahlumer Straße/Fichtengrund und die Erschließungsstraße Fichtengrund neu herzustellen. Zur Kreuzungsanlage Salzdahlumer Straße/Fichtengrund gehört auch eine Abzweigmöglichkeit in die Schwartzkopffstraße. Diese Abzweigmöglichkeit soll nun neu hergestellt werden.

 

Die Ursache für diese Neuherstellung ist die mangelhafte Ausführung dieses Abzweiges durch die hiermit beauftragte Baufirma. Einerseits wurde die Fahrbahnbreite zu schmal ausgeführt, sodass nicht nur für den Regelverkehr, sondern auch für den klinikspezifischen Verkehr (Rettungsfahrzeuge, Lieferfahrzeuge) Behinderungen entstanden sind. Andererseits wurde die vorgegebene Höhenlage nicht eingehalten, sodass die insbesondere für den Klinikbetrieb erforderliche Barrierefreiheit nicht gegeben ist.

 

Im Zuge dieser Neuherstellung wurde mit den hierfür zuständigen Vertretern der Stadt Braunschweig Verbesserungen zur Hebung der Verkehrssicherheit entwickelt. Dazu zählen eine Querungshilfe, taktile Leitsysteme sowie ein zusätzlicher Gehweg auf der westlichen Seite der Fahrbahn und ein breiterer Gehweg auf der östlichen Seite der Fahrbahn.

 

Im Zuge der Neuherstellung werden daher nicht nur die Mängel behoben, sondern auch die Verbesserungen realisiert. Mit der beauftragten Baufirma wurde das Übereinkommen geschlossen, dass nicht die Wiederholungsleistungen, sondern nur die zusätzlichen Leistungen honoriert werden.

 

Planung

 

In Abstimmung mit der Verwaltung hat das Klinikum die als Anlage beigefügte Planung vorgelegt.

 

Die Querungshilfe über die Schwartzkopffstraße mit taktilen Elementen ermöglicht allen Fußgängern das problemlose Queren ohne die Rettungsausfahrt des Klinikums zu behindern.

 

Im Bereich der Straße Fichtengrund wird zwischen der Einmündung Schwartzkopffstraße und der Salzdahlumer Straße ein Gehweg in einer Breite von 2,50 m straßenbegleitend angelegt. Die Hauptwegebeziehungen werden nach der vollständigen Umgestaltung auf dem Klinikumgelände aufgrund der sich verändernden Ziele eher im Bereich der neuen Querungshilfe Schwartzkopffstraße verlaufen.

 

Der Radverkehr im Zuge der Straße Fichtengrund wird wie vorher auch auf der Straße geführt, da eine Anbindung an den Radfahrstreifen (auf der Salzdahlumer Straße Richtung Innenstadt) im Bereich des Knotenpunktes nicht möglich ist. Auch eine Führung des Radverkehrs auf dem Gehweg Richtung Salzdahlumer Straße (Gehweg/Radfahrer frei) kommt nicht in Betracht, weil im Kreuzungsbereich auf dem Gehweg mit Fußgänger-aufkommen erheblichen Umfangs gerechnet werden muss.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung aller Maßnahmen in diesem Bereich übernimmt entsprechend den Regelungen des städtebaulichen Vertrages das Klinikum.

 

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise