Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14123-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 27.08.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Fragestellung wurde an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) weitergeleitet.

 

Die NLStBV hat jetzt mitgeteilt, dass vor der Reinigung der Lärmschutzwand auf der A 39 Abschnitt 98 ein Gewährleistungsschaden behoben werden muss. Die Behebung des Schadens soll noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Weiterhin hat sich die Kostenkalkulation für die Reinigung der Lärmschutzwände geändert. Der Auftrag muss neu ausgeschrieben werden. Die Reinigung der Glaselemente wird demzufolge erst in 2021 erfolgen.


 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise