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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14863

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Sachverhalt

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Anlass

 

Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur MWK hat die Stadt Braunschweig angeschrieben wegen möglicher Vorschläge aus Braunschweig für eine Aufnahme in eine sogenannte „Tentativliste“ (Vorschlagsliste) zur Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe. Welterbestätten sind gemäß UNESCO Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke oder einzigartige Naturlandschaften, denen gemeinsam ist, dass sie außergewöhnlichen Wert für die gesamte Menschheit besitzen.

 

Das Auswahlverfahren

 

In einem ersten Schritt wäre an einem Bewerbungsverfahren auf Landesebene teilzunehmen. Die Unterlagen (ca. 30 Seiten sowie einen entsprechenden Gremienbeschluss) müssten bis 31.03.2021 beim MWK eingereicht werden. Bei einer positiven Bewertung seitens des MWK müsste dann die Bewerbung intensiv und wissenschaftlich fundiert weiter ausgearbeitet werden. Die Entscheidung, welche Projekte (maximal zwei) aus den einzelnen Bundesländern dann verbindlich mit auf die nationale Tentativliste gelangen, soll im Herbst 2023 fallen. Lediglich ein Vorschlag aus dieser deutschen Tentativliste könnte dann zum Februar 2024 der UNESCO in Paris übergeben werden. Dort würde das internationale Prüf- und Auswahlverfahren folgen. Das gesamte Verfahren kann einen Zeitraum von 10 Jahren einnehmen.

 

Kriterien für eine Aufnahme in das Welterbe sind neben Authentizität (historische Echtheit) und Integrität (Unversehrtheit) vor allem ein außergewöhnlicher universeller Wert für die Menschheit. Im Bewerbungsverfahren muss weiter nachgewiesen werden, dass der Wert eines Vorschlags sowohl national als auch international ein Alleinstellungsmerkmal besitzt.

 

Weltweit sind aus 167 Staaten derzeit 1.121 Welterbestätten gelistet, allein 46 davon in Deutschland. Deutschland ist damit weit überrepräsentiert. Die seit 1978 geführte Liste wurde zuletzt jährlich um etwa 25 Projekte erweitert. Von Seiten der Auswahlgremien wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „historische Altstädte, christliche Sakralbauten, Schloss- und Parkanlagen insbesondere in Europa“ überrepräsentiert sind. Erfolgreich waren in letzter Zeit nur Bewerbungen, die eine thematische Lücke besetzen konnten.

 

Derzeit befinden sich auf der nationalen Tentativliste sieben aktuelle Bewerbungen (u. a. die Mathildenhöhe Darmstadt und das Schloss Neuschwanstein). Das Olympiagelände in München von 1972 wird offenbar derzeit als Vorschlagsobjekt in Bayern vorbereitet. Aus Niedersachsen darf Presseberichten zur Folge das Projekt „Archäologische Grabungen und Funde Schöningen“ (Schöninger Speere) bereits als gesetzt gewertet werden. Darüber hinaus werden u. a. die Rundlingsdörfer im Wendland als weiteres mögliches niedersächsisches Projekt mit besonderem und bisher nicht besetztem inhaltlichen Schwerpunkt genannt.

 

Mögliche Projekte aus Braunschweig

 

In Braunschweig wurde bereits von 1995 bis 2003 eine mögliche Bewerbung des Burgplatzes als Weltkulturerbe diskutiert (DS 4466/00). Die damaligen Bemühungen wurden jedoch in der Folge eingestellt, da die Tentativliste zum damaligen Zeitpunkt geschlossen wurde und keine Möglichkeit mehr bestand, eine Bewerbung zu platzieren. Eine Bewerbung mit dem Burgplatz hätte die Hypothek, dass das Segment Altstadt mit „mittelalterlichen“ Plätzen auch in Deutschland bereits mehrfach besetzt ist. Die thematische Lücke ist hier nicht erkennbar.

 

Als anderer denkbarer Vorschlag werden immer wieder die Wallanlagen genannt. Die Wallringplanung von Peter-Joseph-Krahe ist in ihrer ursprünglichen Konzeption und Umsetzung zweifellos eine herausragende stadtgestalterische Anlage. Leider sind die Störungen heute aber so gravierend, dass wesentliche Elemente (fast alle historischen Eingangssituationen und der ringförmige Zusammenhalt im Süden) heute nicht mehr erkennbar sind. Die Parameter Integrität und Authentizität sind somit nicht erfüllt. National wie international sind zudem bereits Städte mit Wallanlagen als Welterbestätten gelistet. 

 

Abwägung

 

Ein Welterbetitel darf zweifellos als wichtiger Imagefaktor für eine Stadt angesehen werden, ist aber auch mit Verpflichtungen verbunden. Über einen Managementplan sind langfristig und nachhaltig Schutz und Erhalt des Welterbes sowie die Vermittlung des Wertes der Stätte im Sinne der Welterbekonvention von 1972 sicherzustellen. Die Notwendigkeit jegliche Veränderungen in einem erweiterten Umfeld mit übergeordneten Institutionen abzustimmen geht damit einher. Finanzielle Zuwendungen durch die UNESCO erfolgen nicht.

 

Angesichts der oben beschriebenen Rahmenbedingungen und nach ersten informellen Gesprächen mit Fachleuten schätzt die Verwaltung die Chancen, mit einer Bewerbung am Ende international Erfolg zu haben, als äußerst gering ein und favorisiert daher zu der bereits aus der Region angekündigten Bewerbung aus Schöningen nicht in Konkurrenz zu treten.

 

Für die Stadt Braunschweig sind der Burgplatz und der Wallring herausragende Kulturdenkmale und zudem Orte, die im kulturellen Leben große Bedeutung haben (Burgplatz Open Air, Lichtparcours). Die Stadt Braunschweig wird beiden auch in Zukunft besondere Aufmerksamkeit widmen.

 

Der Begriff der UNESCO-Welterbestätten, die Anforderungen und das Bewerbungsverfahren sowie die Bewerbungschancen Braunschweigs werden in der Sitzung des PLUA am 2. Dezember 2020 weitergehend erläutert.


 

 

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