Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14861

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Unter der Überschrift „Auswirkungen der Flexibilisierung des Schuleintritts auf die Platzsituation in Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2020/2021" (DS.-Nr. 20-13955) hat die Verwaltung am 11.08.2020 mitgeteilt, dass für das aktuelle Schuljahr insgesamt 259 (sog. Flexi-Kinder) von 525 Kindern diese Regelung in Anspruch genommen haben. 

Dies entspricht einem Anteil von 49% und stellt im Vergleich zum Vorjahr eine erneute Steigerung dar. 

 

Denn seit dem Schuljahr 2018/19 hat das Land Niedersachen die Flexibilisierung des Schuleintritts eingeführt. Das Land hat bei der Gesetzesänderung im Jahr 2018 prognostiziert, dass ca. 20 % der betreffenden Kinder ein Jahr länger im Kindergarten verbleiben. Nach drei Jahren sollte eine Evaluierung dieser Gesetzesänderung erfolgen. Deren Ergebnisse sind insofern von Bedeutung, da dort sicherlich zum einen dargestellt ist, ob es sich bei der starken Inanspruchnahme um ein rein „braunschweiger Phänomen“ handelt, oder ob es beispielswiese auch in anderen großen niedersächsischen Städten dazu kommt. Zum anderen dürfte die Evaluation Erkenntnisse darüber bringen, ob es zukünftig ein stärkeres finanzielles Engagement des Landes Niedersachsen bzw. eine Unterstützung bei Planung und Errichtung von zusätzlichen Plätzen in der Kinderbetreuung gibt.

 

Für Braunschweig stellen sich die Zahlen wie folgt dar: 

Im Kindergartenjahr 2018/19 haben 108 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca.19 %. 

Im Kindergartenjahr 2019/20 haben 236 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca. 40 %. 

Im Kindergartenjahr 2020/21 haben 259 Kinder die Regelung genutzt, das entspricht ca. 49 %.

Für die folgenden Jahre kann somit von einer weiter steigenden Inanspruchnahme der Regelung ausgegangen werden. Da es eine starke Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten Inanspruchnahme gibt, sollte hierzu eine Ursachenforschung betrieben werden.

 

Die Auswirkungen der weiter steigenden Zahlen an Flexi-Kindern hat erhebliche Auswirkungen auf die Betreuungssituation in den Krippen und Kitas, aber auch auf die Situationen an den Grundschulen und in der Schulkindbetreuung. Die fehlenden zusätzlichen Betreuungsplätzen von rechnerisch ca. 6 Kindergartengruppen und der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder Ü3 und U3 erhöhen den Druck auf die handelnden Personen sehr stark. Zumal zum einen die Frage nach der Konnexität zu stellen ist, zum anderen – selbst bei einer gesicherten Finanzierung – nicht klar wäre, ob die Errichtung von zusätzlichen Plätzen in der Kinderbetreuung planerisch und bautechnisch überhaupt umgesetzt werden könnte. 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.   Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über den allgemeinen Nutzen für die weitere Entwicklung der Kinder, die räumliche Verteilung über das Stadtgebiet und über mögliche Motivationen zur Inanspruchnahme der Regelung vor? 

2.   Wie werden sich die konkreten Auswirkungen in den folgenden Jahren auf die Grundschulen und die Schulkindbetreuung sowie auf die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen Bedarfe vermutlich darstellen? 

3.   Welche Ergebnisse hat die im Gesetzgebungsverfahren in Aussicht gestellte Evaluation für ganz Niedersachsen gebracht und welche Schlüsse zieht die Verwaltung für Braunschweig daraus?

 

 

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