Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14653-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überdachtes und sicheres Fahrradparken in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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24.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im PlUA am 04.11.2020 wurde mit der Stellungnahme 20-14519-01 auf eine ähnliche Anfrage der Fraktion P² geantwortet.
Ergänzend dazu nimmt die Verwaltung zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.11.2020 wie folgt Stellung:
Die Verwaltung konzentriert ihre Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs in den folgenden Jahren auf die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalog zur Förderung des Radverkehrs, den der Rat am 14.07.2020 beschlossen hat (DS 20-13342-02). Das Thema Fahrradparken in der Innenstadt ist darin unter Ziel 4 (Bedarfsgerechte, sichere Radabstellanlagen einrichten) in der Maßnahmen 10 (Mehr Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen und städtischen Einrichtungen) berücksichtigt. Fahrradparkhäuser in der Innenstadt oder Radverkehrszentren sind nicht ausdrücklich Gegenstand des Ziele- und Maßnahmenkataloges und stehen daher nicht im Fokus der Arbeit der Verwaltung. Vorrangig werden Fahrradständer an Bushaltestellen und städtischen Einrichtungen installiert.
Zu 1.: Konkrete Pläne zur Herstellung neuer überdachter Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt gibt es derzeit nicht. Die in der Anfrage genannten Fahrradkarussells – hierbei werden Fahrräder an einem Gestell hochkant aufgehängt – sind für die Innenstadt mit häufigeren Parkwechselvorgängen nicht geeignet, da sie insbesondere für kurzzeitiges Abstellen z. B. zum Einkaufen oder für schwere Fahrräder wie z.B. Pedelecs nicht komfortabel und bedienerfreundlich sind. Diese Art Abstellanlagen eignet sich, wenn überhaupt, eher für Arbeitsplätze oder Wohnanlagen bei sehr beengten Platzverhältnissen und für längeres Abstellen.
Zu 2.: Der Bohlwegtunnel eignet sich mit seiner jetzigen Ausstattung nicht als Fahrradabstellanlage. Auf beiden Seiten des Bohlweges fehlen fahrradgerechte Rampen oder Aufzüge, um den Tunnel mit dem Fahrrad zu erreichen. Planungen zu baulichen Möglichkeiten oder über Betreibermodelle, Zugangskontrollen und eine geeignete Überwachung gibt es nicht.
Zu 3.: Siehe Stellungnahme 20-14519-01.
