Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14864

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Einziehung einer Teilfläche der Gemeindestraße „Löwenwall“ ist – vorbehaltlich des Beschlusses des Grünflächenausschusses zu Drucksache 20-14761 – entsprechend der Anlage 2 zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Einziehung von Straßen um einen Beschluss, für den der Bauausschuss beschlusszuständig ist.

 

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) vom 24. September 1980 in der zurzeit gültigen Fassung mit den hierzu erlassenen Richtlinien vom 15. Januar 1992 hat der Träger der Straßenbaulast die Einziehung von Straßen zu verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen.

 

Der Beschlussvorschlag zur Sanierung des Löwenwalls sieht vor, dass ein Teil des Löwenwalls eingezogen wird (vgl. Anlage 1). Eine solche Einziehung dieses Teilbereichs der Verkehrsfläche kann ohne Änderung des geltenden Bebauungsplans IN 235 erfolgen, da in diesem die Ausgestaltung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche im Einzelnen nicht geregelt ist. Die festgesetzte städtebauliche Ordnung wird durch die Herausnahme nicht beeinträchtigt, da die Verkehrsfunktion durch die verbleibenden gewidmeten Bereiche vollständig erfüllt wird.

 

Die Absicht der Einziehung einer Teilfläche muss nach erfolgter Zustimmung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung drei Monate vor der endgültigen Einziehung veröffentlicht werden. Wenn keine Beschwerden vorgebracht werden, wird die Einziehung anschließend in Form einer Verfügung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet oder für den Benutzerkreis eingezogen wird, erneut veröffentlicht.


 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise