Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14629-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 3. November 2020 (20-14629) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Aktuell sind 332 Ausländerinnen und Ausländer im Besitz einer Duldung, 425 Ausländerinnen und Ausländer befinden sich im Asylverfahren und besitzen eine Aufenthaltsgestattung. Duldungen und Aufenthaltsgestattungen dürfen mit einer Gültigkeit zwischen einem und sechs Monaten ausgestellt werden.

 

Bis zur Corona-bedingten Schließung der Stelle für Ausländerangelegenheiten im März 2020 waren Vorsprachen, die insbesondere zur Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen genutzt wurden, ohne Terminvereinbarung an zwei Vormittagen in der Woche möglich.

 

Seit der Wiedereröffnung im Mai 2020 sind Vorsprachen bei der Ausländerbehörde nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die im Dienstgebäude zur Eindämmung der Corona-Pandemie einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen müssen bei der Terminvergabe berücksichtigt werden.

 

Während der Schließung der Ausländerbehörde von März bis Mai wurden Duldungen, Aufenthaltsgestattungen u. ä. auf dem Postweg übersandt und nach Verlängerung rückübersandt. Um die Anzahl persönlicher Vorsprachen bei der Ausländerbehörde möglichst gering zu halten, wird diese Praxis aktuell fortgesetzt. Nur in Einzelfällen wird ein Termin vereinbart.

 

Der Fachbereich Soziales und Gesundheit als Leistungsbehörde ist über die Vorgehensweise informiert, in Einzelfällen erfolgen kurzfristig telefonische Rücksprachen. Es sind keine Fälle der Leistungseinstellung bekannt.

 

Probleme im Zusammenhang mit Polizeikontrollen sind bislang nicht bekannt geworden. Auch mit der Polizei erfolgt eine enge Zusammenarbeit.

 

Die vorausgeschickt, wird die Anfrage wir folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Dies ist wie oben beschrieben zutreffend.

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Tage.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verlängerungen von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen werden priorisiert bearbeitet. Aufgrund der unverändert bestehenden Einschränkungen im Dienstbetrieb ist aktuell eine Änderung der geschilderten Praxis nicht vorgesehen.


 

 

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