Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14757-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Alphabetisierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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zur Kenntnis
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25.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich der Alphabetisierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund vom 12.11.2020 (20-14757) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage1:
Die unzureichende Alphabetisierung in der lateinischen Schrift einiger Teilnehmenden der Vorbereitungsklassen ist der Verwaltung aufgrund einer gründlichen Eingangsanamnese sowie des regelmäßigen Austauschs zwischen Beraterinnen der Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS und den Lehrkräften der Volkshochschule Braunschweig bekannt.
Die Teilnehmenden mit Alphabetisierungsbedarf benötigen mehr Zeit und spezifischere Angebote, um die Sprache zu erwerben als diejenigen, die bereits alphabetisiert sind. Diese Art der Binnendifferenzierung stellt eine große Herausforderung für die Unterrichtsorganisation dar.
Zu Frage 2:
Aufgrund der Problematik haben sich die Mitarbeiterinnen der Schulbildungsberatung vom Sprachbildungszentrum der Niedersächsischen Landesschulbehörde beraten lassen, um eine Lösung zur Überbrückung zu finden bis adäquate Regelangebote entstehen. Weiterhin sollte das Sprachbildungszentrum durch dieses Gespräch auf den akuten besonderen Unterstützungsbedarf für diese Gruppe hingewiesen werden. Der dort unterbreitete Lösungsvorschlag wird momentan vorbereitet: Die Schulbildungsberatung Braunschweig - SchuBS arbeitet daran, kurzfristig ein reines Alphabetisierungsangebot für fünf neuzugewanderte Kinder und Jugendliche zu schaffen, die im Sekundarbereich I schulpflichtig sind. Das Angebot soll von einem Verein durchgeführt werden, der die Mittel zur Durchführung von 51.41 erhalten wird. Der aktuelle Stand: Eine Lehrkraft für Deutsch als Zweitsprache wurde gefunden. Momentan wird ein Verein für die Durchführung gesucht. Aufgrund der Platzzahl kann mit diesem Angebot nicht der gesamte Bedarf gedeckt werden.
Zu Frage 3:
Im Falle der Beschulung über einen Verein und Mittel von 51.41 müssen keine zusätzlichen finanziellen Mittel in den Haushalt 2021 eingestellt werden. Momentan wird davon ausgegangen, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie finanzielle Mittel aufgrund von Rückforderungen zurückkommen. Eine weitere Möglichkeit könnte ein von der Volkshochschule Braunschweig durchgeführtes Alphabetisierungsangebot für ebenfalls fünf neuzugewanderte Kinder und Jugendliche darstellen, für welches Mittel aus dem Integrationsfonds beantragt werden könnten. Grundsätzlich ist die Maßnahme "Alphabetisierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund" hieraus förderfähig (Integrationsfonds). Abhängig von der Gesamtsumme der Maßnahme ist in Anbetracht der Verhältnismäßigkeit zum Fonds ggf. eine Teilförderung anzustreben. Die Regularien des Integrationsfonds sehen zudem ggf. die Beteiligung der Steuerungsgruppe Integrationsplanung durch Umlaufverfahren vor.
Mittels der Beschulung über einen Verein und zusätzlich der Volkshochschule Braunschweig könnten insgesamt zehn Kinder und Jugendliche mit Alphabetisierungsbedarf versorgt werden.
