Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14803-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion (Drucksache 20-14803) vom 16. November 2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung:

 

Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit für Schienenverkehrslärm der Eisenbahn liegt beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Ebenso wurde mittlerweile auch die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung auf das Eisenbahn-Bundesamt übertragen. Die Stadt Braunschweig ist daher nicht mehr zuständig.

 

Unabhängig der Zuständigkeit ist es in einem sehr aufwändigen und zeitintensiven Prozess ab dem Jahre 2001 der Stadtverwaltung gelungen, dass der städtische Streckenabschnitt der Strecken 1730 und 1910 im Bereich Broitzem in die Dringlichkeitsliste der Lärmsanierung des Bundes aufgenommen wurde und Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände, Lärm­schutzfenster) im letzten Jahrzehnt erfolgten.

 

Zu Frage 1:

 

Entsprechend der Lärmkartierung des EBA bestehen weiterhin hohe Lärmpegel im schienennahen Bereich. Eine Berücksichtigung dieser Lärmbelastung ist durch das EBA im Rahmen der Lärmaktionsplanung abzuarbeiten.

 

Die Lärmkartierung kann hier eingesehen werden: 

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/Ballungsraeume/ni/ni_node.html

 

Aus den Informationen zur Lärmaktionsplanung des EBA (s. nachfolgenden Link) lassen sich für Braunschweig keine Minderungsmaßnahmen erkennen.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html#doc1528342bodyText3

 


 

Zu Frage 2:

 

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu den Eisenbahnstrecken gab es eine Öffentlich­keitsbeteiligung durch das EBA. Die Stadt hat auf diese Beteiligungsmöglichkeit u. a. durch eine Pressemitteilung (01/2018) sowie auf der städtischen Internetseite unter http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/laerm/laermminderungsplanung/laermaktionsplanung_eba.html hingewiesen. Ergebnisse hieraus liegen der Stadtverwaltung jedoch nicht vor.

 

Darüber hinaus hat auch die Stadtverwaltung im März 2018 eine Kurzstellungnahme zur Lärmsituation an der Schiene im Ballungsraum Braunschweig abgegeben, welche in den Lärmaktionsplan des EBA Teil B eingeflossen ist. Die Stellungnahme hat zusammengefasst folgenden Inhalt:

 

Der Schienenverkehr ist der zweitbedeutendste Verkehrslärmerzeuger im Ballungsraum Braunschweig. Betrachtet man den Schienenverkehrslärm jedoch im Verhältnis zu seiner Transportleistung, wird deutlich, dass die Bahn ein vergleichsweise umweltfreundliches Verkehrsmittel darstellt. Es bestehen zwar eine Reihe von technischen Möglichkeiten zur Lärmminderung, allerdings ist der Handlungsspielraum der Kommunen teilweise sehr begrenzt, wenn es darum geht, Maßnahmen zur Lärmminderung beim Schienenverkehr umzusetzen. Da die Gemeinden keine Zuständigkeiten für Bahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) besitzen, wozu die Eisenbahnen des Bundes und die nicht­bundeseigenen Eisenbahnen gehören, beschränkt sich ein kommunaler Einfluss auf die lokalen Straßenbahnstrecken und Lärmminderungsmaßnahmen bei Wohngebietsplanungen in der Nähe von Schienenwegen. Aus den Lärmkarten zum Schienenverkehr wird deutlich, dass die Eisenbahntrassen das Stadtgebiet im südlichen Teil flächig verlärmen. Die höchste Lärmbetroffenheit bezüglich Schienenlärm geht von den Eisenbahnen des Bundes aus.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan der Stadt gingen auch Anregungen hinsichtlich des Bahnlärms im Bereich Stiddien und Timmerlah ein. Es gab z. B. einen Hinweis auf nächtlichen Bahnlärm an der Strecke von Hannover nach Braunschweig und einen Maßnahmenvorschlag dort Lärmschutzwände zu installieren. Diese Anregungen wurden bereits an das zuständige EBA übermittelt.
 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise