Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14738-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) auf der Eisenbütteler Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz zur Beschlussvorlage 20-14738 in der Stadtbezirksratssitzung des Stadtbezirks 132 Viewegsgarten-Bebelhof vom 18. November 2020:
„Die Verwaltung wird gebeten, statt der Anordnung eines Zebrastreifens die Möglichkeit zur Einrichtung einer Querungshilfe zu prüfen.“
Abstimmungsergebnis:
11 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Grundsätzlich wäre, nach einer ersten groben Einschätzung, eine Querungshilfe wahrscheinlich umsetzbar. Für die Erstellung einer Querungshilfe mit Mittelinsel auf der Eisenbütteler Straße wären jedoch umfangreiche Straßenausbauarbeiten notwendig. Die südliche Fahrbahn müsste auf einer Länge von ca. 80 m bis auf Höhe des südlichen Gehweges verschwenkt werden, der Gehweg parallel dazu auf den Grünstreifen des Feuerwehrgrundstücks verlegt werden. Die Bepflanzungen, Büsche und Bäume müssten entfernt werden. Eine Verschwenkung nach Norden ist ähnlich zu bewerten.
Auf Grund der guten Einsehbarkeit der Eisenbütteler Straße an dieser Stelle sowie der schmalen Fahrbahn, welche gut zu queren ist, erachtet die Verwaltung die Maßnahme als unverhältnismäßig, zudem nach Verkehrszählungen hier kein erhöhtes Queren des Fußverkehrs festgestellt werden konnte. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass für Mitglieder der ortsansässigen Vereine, wie z. B. des Gehörlosensportvereins sowie der Feuerwehr, Parkflächen auf der jeweils entsprechenden Seite zur Verfügung stehen.
Für die Einrichtung einer Querungshilfe, einschließlich der Straßenbaumaßnahmen, Baustellensicherung, Vollsperrung während der Bauarbeiten inklusive Umleitungsbeschilderung, etc. würden Kosten entstehen, die deutlich im 6-stelligen Bereich liegen würden.
Die Verwaltung schlägt daher unverändert vor, in diesem Bereich keine Änderungen vorzunehmen. Nach der abschließenden Entscheidung im PlUA wird der Stadtbezirksrat über das Ergebnis informiert.
