Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14712-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerservice-Portal für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorgeschlagene unkomplizierte Zugang von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zu Angeboten und notwendigen Verwaltungsvorgängen der Verwaltung ist das Ziel des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In Niedersachsen wird das OZG durch das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) ausgestaltet. (Stellungnahme 20-13590-01, Antwort zu Frage 3)
Die genannten Anforderungen eines „digitalen Nutzerkontos“, einer sicheren Authentifizierung „mit und ohne nPA“ und ein „gesichertes Postfach für Behördenpost“ sind Bestandteile des für alle Bundesländer geltenden OZG. Das NDIG regelt, dass diese Anforderungen in Niedersachsen durch entsprechende Basiskomponenten des „niedersächsischen Verwaltungsportals“ implementiert werden. Die Kommunen müssen sich mit dem nds. Verwaltungsportal verbinden um die dortigen Nutzerkonten und Postfächer zu „bedienen“. Die genannten Komponenten werden den Bürgern, den Unternehmen und den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für die Verbindung der kommunalen IT-Systeme mit der Infrastruktur des Landes sind seitens der Kommunen, der kommunalen IT-Dienstleister und der Fachverfahrenshersteller umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitungen erforderlich. In der Stadt Braunschweig wird der Einsatz des Produktes OpenR@thaus ein wesentlicher Baustein sein um die lokalen Systeme über das niedersächsische Verwaltungsportal mit dem Portalverbund der Länder und des Bundes zu verbinden. (Mitteilung 20-14268 „Ausbau des E-Government im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“)
Das Produkt OpenR@thaus der ITEBO GmbH in Niedersachsen entspricht dem im Beschlussvorschlag genannten Produkt Bürgerkonto der AKDB in Bayern.
Der Beschlussvorschlag wird gemäß Mitteilung 20-14268 Gegenstand des Handelns der Verwaltung werden.
