Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14357-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Grundschule Wedderkopsweg", LE38 Stadtgebiet zwischen Wedderkopsweg, Triftweg und A 391 (Geltungsbereich A) Stadtgebiet Gemark. Ölper, Flur 4, Flst. 402/7 u. 402/11 (Geltungsbereich B) Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass für Ergänzungsvorlage:
Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 über die Beschlussvorlage 20-14357 beraten und einstimmig dem Beschlussvorschlag zugestimmt, diesen aber noch um folgenden Beschlusstext ergänzt:
„Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung, den Einsatz von Solarthermie und / oder Photovoltaik bei der Umsetzung des Projektes sicherzustellen (Ergänzung).“
Stellungnahme der Verwaltung:
In einem Bebauungsplan sind nur solche Regelungen verbindlich möglich, zu denen es eine Ermächtigungsgrundlage im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) gibt. Demnach können Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärmekopplung getroffen werden müssen. Die Rechtsprechung hat an eine Festsetzung, die verbindlich den Einsatz oder den Ausschluss bestimmter Energieträger regelt, jedoch hohe Anforderungen bezüglich einer besonderen städtebaulichen Begründung gestellt, die sich auf die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten bezieht, z. B. Luftreinhaltung in einem Luftkurort. Der allgemeine Wunsch, klimaschützende Maßnahmen zu fördern, ist, auch wenn dies noch so sinnvoll sein mag, dabei als Grund nicht rechtssicher ausreichend. Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 (Antrag 19-12423 ungeändert beschlossen) ist die Stadt aber bei städtischen Neubauten gehalten, generell Photovoltaikanlagen einzusetzen.
Bei dem Thema Breitbandanschluss ist die Sachlage ähnlich. Im Bebauungsplan kann die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsleitungen festgesetzt werden. Ein Anschlusszwang ist hiervon jedoch nicht gedeckt. Entsprechend den Vorgaben des derzeit aktuellen Medienentwicklungsplans der Stadt Braunschweig ist für die Grundschule ein Breitbandanschluss vorgesehen.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Grundschule Wedderkopsweg“, LE 38, in der vorliegenden Fassung (siehe Beschlussvorlage 20-14357) zur öffentlichen Auslegung zu beschließen.
