Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14841

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Mit der AWO wird rückwirkend ab dem Schuljahr 2019/2020 eine Vereinbarung bezüglich

 

  1. der Übernahme von Schulrestkosten für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Lotte-Lemke-Schule, Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, und

 

  1. der Übernahme von Sachkosten für Beratungstätigkeiten des mobilen Dienstes der Lotte-Lemke-Schule als Förderzentrum für den Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
     

abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu Nr.1:

Die Stadt Braunschweig hält selbst keine Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung vor. Sie hat daher u. a. letztmalig für das Schuljahr 2018/2019 mit der AWO eine Vereinbarung zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern in der Lotte-Lemke-Schule, Förderschule Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung abgeschlossen.

 

Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll die Zahlung der Schulrestkosten auf der Grundlage der jeweils gültigen, zwischen der Jugendverwaltung der Stadt Braunschweig und der AWO bestehenden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung erfolgen. Die für das Schuljahr 2019/2020 monatlich je Schülerin bzw. Schüler zu zahlenden Schulrestkosten betragen 813,43 €.

 

Zu Nr. 2:

In der Lotte-Lemke-Schule als Förderzentrum für den Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ist ein mobiler Dienst zur Beratung von Familien mit Kindern mit einem möglichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung angesiedelt. Zur Unterstützung dieser Beratungstätigkeit hat die Stadt Braunschweig mit der AWO zum Schuljahr 2014/2015 eine Vereinbarung geschlossen, nach der der AWO eine Pauschale für die Beratungstätigkeiten gezahlt wurde. Diese Vereinbarung hat die AWO zwecks Anpassung der Höhe der Beraterpauschale gekündigt.

 

Eine Zahlung für die Beratungen soll zukünftig in Form einer Fallpauschale erfolgen. Zugrunde gelegt werden für die Zahlung der Fallpauschale 250 Beratungen im Schuljahr. Dieser Wert entspricht dem ungefähren Durchschnittswert der vorgelegten Beratungsstatistiken der letzten vier Jahre. Von den seitens der AWO geltend gemachten Sachkosten können 32.850,00 € anerkannt werden. Da die Sachkosten auf der Basis der Zahlen für das Schuljahr 2019/2020 ermittelt worden sind, ist beabsichtigt, für dieses Schuljahr den Höchstbetrag in Höhe von 32.850,00 € zu erstatten. Ab dem Schuljahr 2020/2021 soll der AWO für die Beratungstätigkeit eine Pauschale in Höhe von 131,40 € je Beratung, höchstens jedoch für 250 Beratungen je Schuljahr gezahlt werden, sodass maximal je Schuljahr ein Betrag in Höhe von 32.850,00 € erstattet würde.

 

Eine Anpassung der Beraterpauschale ist frühestens zum Schuljahr 2022/2023 möglich. Die Stadt und die AWO werden dann insbesondere die Fallzahlen und die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten für die Kostenarten, die Grundlage für die Höhe der Beraterpauschale sind, prüfen.

 

 

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