Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14906
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Umsetzung "winterstadtvergnügen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Beantwortung
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27.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS.-Nr. 20-14823) hat Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa am Montag dieser Woche über die Absage des Braunschweiger Weihnachtsmarktes informiert. Auch wenn diese Botschaft für die Standbetreiber, den Innenstadthandel und vor allem zehntausende Braunschweigerinnen und Braunschweiger sowie die Menschen in unserer Region eine schlechte Nachricht - für viele Schausteller sicherlich sogar eine Katastrophe - ist, so ist sie doch angemessen, korrekt und vom Grunde her unausweichlich.
Über das Jahr und damit während der gesamten Corona-Pandemie gab es zahlreiche Anfragen, Anträge und Mitteilungen zur Situation der Schausteller, der Gastronomie und auch des Handels in unserer Stadt. Die Unterstützung des Wirtschaftsdezernats für die „Kirmes to go" auf dem Harz-und-Heide-Gelände, für die Außengastronomie in der Innenstadt und vor allem das „stadtsommervergnügen" waren vorbildlich! Der von der CDU-Fraktion angestoßene Corona-Hilfsfonds dürfte auch einen Anteil daran haben, dass zumindest einige der zahlreichen Nachteile aufgewogen werden.
Die Bestrebungen zur Durchführung eines „winterstadtvergnügen" mit weihnachtlich dekorierten Verkaufsständen und möglicherweise sogar einigen Fahrgeschäften auf den zentralen Plätzen unserer Innenstadt ist genau die richtige Antwort auf die Absage des Weihnachtsmarktes und erhält deshalb unsere volle Unterstützung. Leider hängt die Entscheidung über die Durchführbarkeit dieser Veranstaltung nicht nur von den Ideen des Schaustellerverbandes, der Braunschweig Stadtmarketing GmbH oder der Zustimmung durch die Ratsfraktionen ab, sondern vor allem von der dann aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Am Mittwoch nun gab es eine erneute Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und hierin wurden wichtige Entscheidungen für den entsprechenden Zeitraum eines „winterstadtvergnügen" getroffen. Die gefassten Beschlüsse müssen nun noch durch eine Aktualisierung der niedersächsischen Corona-Verordnung umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Auswirkungen hat die erwartete neue Corona-Verordnung auf die Durchführbarkeit des „winterstadtvergnügen"?
2. Wann könnte der Beginn sein, für welchen Zeitraum ist es geplant?
3. Welche positiven Effekte erhofft sich die Verwaltung für die Schausteller, den Handel und die Attraktivität unserer Braunschweiger Innenstadt?
