Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14880

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 18. Februar 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS 19-12323) und Änderungsanträgen von SPD (DS 20-12645) und CDU (DS 19-12323-02) den folgenden Beschluss gefasst:

„Bäume, die in Braunschweig durch Stürme, Dürre oder klimabedingt verloren gegangen sind, sollten möglichst zeitnah ersetzt werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, ein Konzept für Braunschweig zu erstellen mit dem Ziel, neue Bäume anzupflanzen und abgestorbene zu ersetzen. Dieses Konzept soll bis Ende 2020 dem Rat und seinen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Aus dem jährlich aktualisierten Konzept soll hervorgehen, inwieweit Nachpflanzungen in den vergangenen Jahren bereits erfolgt sind und welcher Bedarf an Nachpflanzungen noch besteht. Ein Verzicht auf den Verlustausgleich soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Auch hierbei sind die politischen Gremien angemessen zu beteiligen.
Zur Umsetzung gilt es über erforderliche Haushaltsmittel hinaus sämtliche zur Verfügung stehenden zukünftigen Fördertöpfe auszuschöpfen."

Leider hat die Verwaltung bislang das hier beschlossene Konzept noch nicht vorgelegt, so dass auch die für die Umsetzung dieses Konzeptes benötigten Haushaltsmittel dem Rat noch nicht bekannt sind. Aus unserer Sicht sollten allerdings auch im Haushalt des Jahres 2021 ausreichende Haushaltsmittel eingestellt werden, um notfalls auch ohne ein ausgearbeitetes Konzept Baumnachpflanzungen im Sinne dieses Beschlusses und in ausreichendem Umfang vornehmen zu können.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Ist damit zu rechnen, dass das hier erwähnte Konzept für Baumnachpflanzungen so rechtzeitig vorgelegt wird, dass ggf. weitere Mittel zur Umsetzung dieses Konzepts im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2021 zur Verfügung gestellt werden können?

2. Wie viele Mittel für Baumnachpflanzungen im Sinne des oben genannten Beschlusses wurden bereits in den Entwurf des Haushaltsplans 2021 aufgenommen?

3. Sind der Verwaltung aktuelle Förderprogramm von Bund oder Land bekannt, aus denen zur Umsetzung dieses Beschlusses Mittel beantragt werden könnten?

 

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