Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14636-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminbuchung bei der Ausländerbehörde Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 0500 Sozialreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Integrationsfragen
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Vorberatung
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25.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 3. November 2020 (20-14636) wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Eingrenzung der Corona-Pandemie sind Vorsprachen auch bei der Ausländerbehörde aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ausländerinnen und Ausländer, deren Gültigkeit der Aufenthaltstitel endet, erhalten im Laufe des Vormonats automatisch ein Terminangebot zur Verlängerung. Zusätzlich können Terminanfragen online über die Internetseite der Stadt Braunschweig, direkt per Mail oder telefonisch über das Bürgertelefon gestellt werden.
Bei Terminanfragen über die städtische Internetseite ist neben den Personalien das jeweilige Anliegen anzugeben. Zusätzlich können Wünsche bei der Terminvergabe ausgewählt werden. Die Anfragenden erhalten eine Eingangsbestätigung.
Eine direkte Online-Terminbuchung analog der Stelle „Allgemeine Bürgerangelegenheiten“ ist nicht möglich und soll aktuell auch nicht eingerichtet werden. Denn bei den Anliegen für die Stelle „Allgemeine Bürgerangelegenheiten“ handelt es sich um weitgehend standardisierte Anliegen wie z. B. Anmeldungen, Beantragungen eines Personalausweises o. ä. für die durchschnittliche Bearbeitungszeiten von zehn Minuten pro Anliegen festgelegt werden können. Da es im Gegensatz zur Ausländerbehörde auch keine festen Zuständigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, werden evtl. längere Bearbeitungszeiten durch eine höhere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als angebotene Terminschleifen kompensiert.
Die Gestaltung der Termine in der Ausländerbehörde stellt sich inhaltlich deutlich komplexer dar, da das jeweilige Anliegen und die Bearbeiterin bzw. der Bearbeiter eine größere Rolle spielen:
Die für den Einzelfall zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter vereinbart mit den Ausländerinnen und Ausländern individuelle Termine telefonisch, schriftlich oder per Mail. In dem Zusammenhang werden das genaue Anliegen und insbesondere auch die für die Erledigung des jeweiligen Anliegens mitzubringenden Unterlagen geklärt. Dies ist erforderlich, damit kein zweiter Termin wegen fehlender Unterlagen stattfinden muss.
Die voraussichtliche Termindauer wird individuell nach Anzahl und Umfang der jeweiligen Anliegen und des persönlichen Beratungsaufwandes festgelegt. Die Termindauer variiert zwischen 30 Minuten und im Einzelfall mehreren Stunden. Nur für die Abholung fertiger Dokumente können pauschal 15 Minuten angesetzt werden. Außer für die Abholung fertiger Dokumente muss für jede Terminvergabe die jeweilige Ausländerakte hinzugezogen und ausgewertet werden.
Da für die Ausländerbehörde die Festlegung durchschnittlicher Bearbeitungszeiten pro Termin nicht möglich ist, kann eine selbständige Terminbuchung aktuell nicht eingerichtet werden. Nach Beendigung der Corona-Pandemie wird die Terminvergabe in sämtlichen Bereichen des Bürgerservice auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen zu evaluieren sein.
