Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-14666
Grunddaten
- Betreff:
-
BuT-Leistungen leichter zugänglich machen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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19.11.2020
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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13.07.2021
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Vereinfachung der Beantragung von BuT-Mitteln zu entwickeln, damit erheblich mehr arme Kinder und Jugendliche die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Dabei sollten Städte, die zum Beispiel durch Einführung von Bildungskarten erfolgreicher in der Umsetzung des Gesetzes sind, als Orientierung dienen. Dieses Konzept ist dem Rat bis März 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen und anschließend in die Trägerversammlung des Jobcenters Braunschweig einzubringen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bundesweit gelten rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche als arm. Mit dem Anspruch, ihnen mehr Bildungschancen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, wurde im Jahr 2011 das „Bildungs- und Teilhabepaket“ von der damaligen Bundesregierung eingeführt. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Diese Umsetzung erfolgt höchst unterschiedlich. Die Beteiligungsquoten sind es auch.
Bereits im September 2018 hat der Paritätische eine Expertise zur Umsetzung der Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 7 SGB II (Sport, Spiel,Geselligkeit, Kultur, musischer Unterricht, Freizeiten) für die Altersgruppe der 6- bis 15jährigen vorgelegt. Diese Expertise ergab im bundesweiten Durchschnitt das ernüchternde Ergebnis, dass nur jedes siebte arme Kind diese Leistungen erhält. Im Oktober 2019 wurde eine weitere Expertise vorgestellt. Auch hier blieb festzustellen, dass 85% der armen Kinder, auch acht Jahre nach Einführung des Gesetzes, nicht erreicht werden. Die Auswirkungen des „Starke-Familien-Gesetzes“ (vom 01.08.2019) waren dabei allerdings noch nicht berücksichtigt. Die regionalen Quoten sind in dieser Erhebung sehr unterschiedlich. Während in der Stadt Hamm 92,9% der armen Kinder und Jugendlichen erreicht werden, verzeichnen andere Städte einstellige Werte. Dies gilt auch für Braunschweig. In Braunschweig werden 92,2% der armen Kinder und Jugendlichen im SGB II nicht vom Teilhabepaket nach § 28 Abs.7 SGB II erreicht und das trotz vorhandenem Handlungskonzept gegen Kinderarmut. Die 7,8% der erreichten Kinder und Jugendlichen liegen noch unter dem unterdurchschnittlichen Landesdurchschnitt (12,2%) und deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (14,6%). Besser steht unsere Nachbarstadt Wolfsburg da. Hier werden immerhin 55,2% erreicht. Einen Spitzenwert erreicht die Stadt Hamm. Hier werden mit einer sogenannten YouCard bei jeder Beantragung einer Leistung alle BuT-Leistungen mit bewilligt und auf die Karte gebucht. Offensichtlich ist dies ein sehr erfolgreiches Modell, an dem sich Braunschweig orientieren könnte. Ähnlich handhabt dies auch Peine.
Alle Kommunen, die nach der Expertise des Paritätischen eine Beteiligungsquote von über 80% erreicht haben, sind Optionskommunen. Sollte die Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur ein zentrales Problem bei einer Vereinfachung der Beantragung für BuT-Leistungen darstellen, sollte die Verwaltung dies im Rahmen der Konzepterstellung erläutern und der Rat sollte sich dann mit der Frage befassen, ob Braunschweig eine Optionskommune wird und damit den Rechtskreis des SGB II selber gestaltet.
