Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14374
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsoptimierung: Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten Beendigung des Pilotprojekts zur Erprobung der Ausweitung der Öffnungszeiten (Ds. 17-05824)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 19. Dezember 2017 wurde durch den Rat der Maßnahmenkatalog zur Qualitätsent-wicklung in Kindertagesstätten beschlossen (Ds. 17-05824). Dieser umfasst u. a. ein Budget zur Erprobung der Ausweitung von Öffnungszeiten in Kindertagesstätten (Pkt. B. 9).
Der Jugendhilfeausschuss hat am 9. September 2020 eine Mitteilung zum Sachstand erhalten (Ds. 20-13160).
Danach wird die Ausweitung der Öffnungszeiten in vier städtischen Kindertagesstätten angeboten. Eine tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt nicht. Der vermutete Bedarf kann somit anhand der Nachfrage nicht bestätigt werden.
Das zur Verfügung stehende Budget für das Pilotprojekt wird nicht ausgeschöpft. Auch bei Fortsetzung des Pilotprojekts ist von keiner Steigerung der Antragstellungen auszugehen. Dagegen steht zudem der Fachkräftemangel und die Notwendigkeit, Angebote noch strikter an der Nachfrage auszurichten.
Auf Basis der bisherigen KGSt-Empfehlungen im Rahmen der Haushaltsoptimierung (HHO) wurde daher vorgeschlagen, das Pilotprojekt zum nächstmöglichen Zeitpunkt auslaufen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Beendigung des Pilotprojekts würde sich ab dem Haushaltsjahr 2021 grundsätzlich eine Minderausgabe von jährlich 690.000 Euro ergeben. Von dieser Einsparung sind entsprechend des Beschlusses zur diesjährigen Angebotsanpassung
(Ds 20-13126) bereits 398.000 Euro jährlich zu deren budgetneutraler Umsetzung 2020/2021 gebunden. Die Einsparung ab 2021 beläuft sich somit auf rd. 290.000 Euro.
