Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stadtamtsrat Norbert Schober wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt abberufen.

 

Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Stadtamtsrat Norbert Schober ist gemäß Beschluss des Rates vom 10. Juni 1997 zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.

 

Mit Wirkung vom 1. September 2020 ist Herr Schober aus Altersgründen in den Ruhestand eingetreten und nimmt seitdem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Er ist daher gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG von seinen Aufgaben als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.

 

Die Beschlussfassung über die Abberufung des Stadtamtsrats Norbert Schober als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
 

 

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