Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14713

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Das Wahlgebiet der Stadt Braunschweig wird zur Wahl des Rates in 8 Wahlbereiche eingeteilt. Dabei werden folgende Stadtbezirke zu Gemeindewahlbereichen zusammengefasst:

 

Stadtbezirks-Nr. Stadtbezirks-Nr. Gemeindewahlbereich

(neu ab 1.11.2021) (alt bis 31.10.2021)

111, 112 112, 113, 114 11-Nordost

120  120  12-Östlicher Ring

130  131, 132  13-Innenstadt/Südlicher Ring

211, 212 211, 212, 213 21-Südost

221, 222 221, 222, 223, 224 22-Südwest

310  310 31-Westlicher Ring

321, 322 321, 322, 323 32-Nordwest

330  331, 332  33-Nördlicher Ring


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 7 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244) bestimmt der Rat die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche im Wahlgebiet, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter feststehen. Gemäß Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung vom 31. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 378) finden die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 12. September 2021 statt.

 

Maßgebend für die Festlegung der Abgeordnetenzahl ist nach § 177 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Zahl der Einwohner, die die Landesstatistikbehörde für einen Stichtag ermittelt hat, der mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate vor dem Wahltag liegt. Die Einwohnerzahlen für Niedersachsen sind für den Stichtag 30. Juni 2020 veröffentlicht worden. Danach liegt die amtliche Einwohnerzahl für die Stadt Braunschweig bei 248.575 Einwohnern. In § 46 Abs. 1 NKomVG ist geregelt, dass in Gemeinden mit 200.001 bis 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 54 Ratsfrauen oder Ratsherren zu wählen sind.

 

Gemäß § 7 Abs. 4 NKWG ist das Wahlgebiet bei einer Zahl von 50 bis 59 zu wählenden Abgeordneten in mindestens 4 und höchstens 8 Wahlbereiche einzuteilen. Nach § 7 Abs. 6 NKWG soll dabei die Bevölkerungszahl eines Wahlbereiches nicht mehr als 25 v.H. von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlbereiche abweichen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind ferner die örtlichen Verhältnisse, wie z. B. Stadtbezirksgrenzen zu berücksichtigen (analog zu Gemeindegrenzen in Landkreisen).

 

Anlässlich der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2016 wurde das Gebiet der Stadt Braunschweig ebenfalls in 8 Gemeindewahlbereiche (GWB) eingeteilt, die mit den jetzt vorgeschlagenen Abgrenzungen übereinstimmen. Aus den Bestimmungen des § 7 NKWG ergeben sich keine Hinweise, die Gemeindewahlbereiche für die Kommunalwahl 2021 abweichend von den bisherigen Festlegungen zu ändern. Insbesondere ist in keinem Fall eine Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl eines Wahlbereiches um mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten festzustellen.

 

Gleichwohl weichen die vorgeschlagenen Wahlbereiche in ihren Größenverhältnissen voneinander ab: Im Vergleich zur letzten Ratswahl im Jahr 2016 haben sich in vier von acht Wahlbereichen die Abweichungen leicht verringert. In den anderen vier Wahlbereichen sind sie leicht angestiegen. Die maximale Abweichung beträgt aktuell nach oben + 13,8 % (GWB 22) und nach unten -15,1 % (GWB 12). Die geringste Abweichung vom Durchschnitt liegt im Wahlbereich 11 mit nur 1,1 %. Die Abweichungen liegen insgesamt in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen. Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, dass die Fortschreibung der Wahlbereiche in der bisherigen Form unter Einhaltung der Stadtbezirksgrenzen unverändert beibehalten werden kann. Oftmals kandidieren Personen sowohl für den Rat als auch für einen Stadtbezirksrat. Nachbarschaftliche Verbindungen haben damit einen hohen Stellenwert. Die räumliche Untergliederung stärkt die persönliche Beziehung zwischen den Wahlberechtigten einerseits und den Kandidatinnen und Kandidaten andererseits und trägt damit insbesondere auch zu einer Stärkung der Wahlbereitschaft bei bzw. beugt einer Reduzierung der Wahlbeteiligung vor. In der niedersächsischen Sitzverteilungsberechnung ist erfahrungsgemäß vor allem die Motivation der Wahlberechtigten ein bedeutender Faktor, und eher weniger die leicht voneinander abweichenden Einwohnerzahlen der Wahlbereiche.

 

 

Einwohner am

Abweichung vom

Durchschnitt

Gemeindewahl-

30. Juni 2020;

bereich (GWB)

Landesfortschreibung

absolut

v.H.

1

2

3

4

11

30.742

-330

-1,1%

12

26.385

-4.687

-15,1%

13

27.165

-3.907

-12,6%

21

32.979

1.907

6,1%

22

35.350

4.278

13,8%

31

34.876

3.804

12,2%

32

33.568

2.496

8,0%

33

27.510

-3.562

-11,5%

Stadt Braunschweig insgesamt

248.575

 

 

 

 

 

 

Durchschnitt bei 8 GWB

31.072

 

 

Abweichung +25 vH

38.840

 

 

Abweichung -25 vH

23.304

 

 

 

Durch die vorgeschlagene, an den gewachsenen Ortsstrukturen orientierte Abgrenzung der Gemeindewahlbereiche verlaufen alle Grenzen erneut so, dass kein Stadtbezirk über mehrere Gemeindewahlbereiche hinausreicht (vgl. anliegende Karte).

 

Bei einer Einteilung in 8 Gemeindewahlbereiche liegt die Höchstzahl jeder Kandidatenliste bei 10 Bewerberinnen und Bewerbern pro Gemeindewahlbereich. Im gesamten Stadtgebiet können von jeder Partei oder Wählergruppe somit insgesamt bis zu 80 Personen aufgestellt werden.


 

 

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Anlagen

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