Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14796
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Änderungsvertrages mit dem Förderverein Deutsche Müllerschule e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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04.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt ist Schulträger der Deutschen Müllerschule, bei der es sich um die bundesweit einzige Fachschule für Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik handelt. Mit dieser Schule, die gemeinsam mit der Heinrich-Büssing-Schule, Berufsbildende Schulen Technik Braunschweig, am Standort Salzdahlumer Straße 85 untergebracht ist, wird ein bundesweites Bildungsangebot vorgehalten. Der Förderverein Deutsche Müllerschule e. V. (FV) gewährt der Schule und damit mittelbar auch der Stadt aufgrund eines im Jahre 1963, damals noch unter Beteiligung des Landes Niedersachsen als drittem Vertragspartner, geschlossenen Vertrages finanzielle Unterstützung. Die Mitglieder des Fördervereins setzen sich aus Unternehmen aus den Bereichen müllereibezogener Anlagenbau, Müllerei, Mischfutterherstellung und der Zulieferindustrie sowie aus Verbänden und Privatpersonen, die ideell eng mit der Schule verbunden sind, zusammen.
Mit Vertragsbeginn im Jahre 1963 wurde zunächst durch den FV ein Zuschuss für anfallende Kosten (vor allem auch Betriebskosten) der Deutschen Müllerschule in Höhe von 60 % der Kosten, die gemäß §§ 14 und 16 des Schulverwaltungsgesetzes vom 28. März 1962 aufzubringen waren, erstattet. In zwei nachfolgenden Änderungsverträgen wurde der Zuschuss dann auf 30 % und schließlich, ab dem 1. Januar 1987, auf 20 % herabgesetzt. Mit Wirkung zum 1. September 2002 ist das Land Niedersachsen als Vertragspartner ausgeschieden und der Vertrag wurde zwischen den Vertragspartnern Stadt und FV weitergeführt.
Der FV möchte sich zukünftig fast ausschließlich an investiven Anschaffungen (z. B. Maschinen, Ausstattung) und nicht mehr an Betriebskosten beteiligen. Aus diesen Gründen soll die Förderung der Deutschen Müllerschule zukünftig in Form eines pauschalen Zuschusses erfolgen. Das bisher sehr aufwändige Abrechnungsverfahren für die Betriebskosten würde stark vereinfacht werden. Die Höhe des Zuschusses soll in Anlehnung an den durchschnittlich in den letzten zehn Jahren gezahlten Zuschuss 7.000 € betragen. Eine darüberhinausgehende Förderung der Schule durch den FV in Form von Geld- oder Sachspenden ist nach Zustimmung durch die Stadt ebenfalls jederzeit möglich.
Beginnend ab dem Jahr 2021 werden die Stadt und der FV in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren die Höhe des Zuschusses des FV gemeinsam prüfen und ggf. im gegenseitigen Einvernehmen Anpassungen in der Höhe des zu leistenden Zuschusses vornehmen. Eine Unterschreitung des Zuschusses in Höhe von 7.000 € ist nicht vorgesehen.
Die Zahlung des Zuschusses erfolgte bisher auf das Haushaltsjahr bezogen. Ab dem 1. August 2019 soll die Zahlung des Zuschusses schuljahresbezogen erfolgen. Es ist vorgesehen, dass sich die Stadt, der FV und die Schule gemeinsam über vorzunehmende investive Anschaffungen abstimmen. Das Entscheidungsrecht darüber, welche Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt bei der Stadt. Der Zuschuss ist zweckgebunden für die Anschaffungen zugunsten der Schule zu verwenden.
