Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14808-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

Zeile 15     Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt      4S.210083 Erwachsene Flüchtlinge / Unterbringung

Sachkonto     421110 Grundstücke + bauliche Anlagen / Instandhaltung

Zeile 26     Baumaßnahmen 
Projekt      4S.210083 Erwachsene Flüchtlinge / Unterbringung

Sachkonto     787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte

 

Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 157.600 € und überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 312.400 beantragt.

 

Haushaltsansatz 2020: 0,00 €

Haushaltsreste aus 2019: 943.435,36

überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 157.600,00 €

überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 312.400,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.413.435,36

 

 

Am 21. Dezember 2015 hat der Rat der Stadt Braunschweig der Umsetzung des dezentralen Standortkonzeptes zur Unterbringung von Flüchtlingen (DS 15-01259) zugestimmt. In der Folge wurden durch den bauausführenden Generalunternehmer an acht Standorte schlüsselfertige Unterkünfte errichtet.

 

Zurzeit werden sechs Unterkünfte für die Unterbringung von Flüchtlingen und zwei Quartiere als Studentenwohnheime genutzt.

 

Gegenwärtig hat der Generalunternehmer die Schlussrechnungen für die Errichtung der Neubauten vorgelegt. Die Prüfung der Schlussrechnungen erfolgt derzeit durch das RPA und soll in Kürze abgeschlossen sein.

 

Unter der Annahme einer vollständigen Anerkennung der Rechnungsbeträge bedarf es einer weiteren Mittelbereitstellung in Höhe von ca. 470.000,- €. Die Gründe, die zu den Nachtragsforderungen geführt haben, sind mangels abschließender Prüfung noch nicht bekannt.

 

Die Unterkünfte in Melverode, Bienrode und Gartenstadt wurden durch Bundesmittel gefördert. Der abrechnungstechnische Abschluss dieser Neubauten ist durch Ref. 0120 der entsprechenden Bundesbehörde zeitnah zu melden. Aus diesem Grund wurde die Prüfung der Nachtragsforderungen vom RPA vorgezogen, damit die bereits geflossenen Fördergelder nicht gefährdet werden. Die Auszahlung der entsprechenden Schlussrechnungsbeträge soll daher noch in diesem Jahr erfolgen.

 

Zur Deckung des überplanmäßigen Bedarfes sollen Haushaltsmittel der Johannes-Selenka-Schule (Fassadensanierung und Einbau Aufzugsanlage) herangezogen werden. Hier besteht die Planung, diese Projekte zu bündeln und dabei auch neu zu konzipieren. Die Deckungs-mittel werden daher voraussichtlich zum Haushalt 2022 nachveranschlagt werden müssen. Dies soll im Rahmen einer Prioritätensetzung haushaltsneutral geschehen.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minder-

aufwendungen

 

4E.210272.00.505/

421110
 

BBS J. Selenka Schule / Fassadensan.

     157.600

Minder-

auszahlungen

4E.210311.01.500.213/ 787110

Joh.-Selenka-Schule / Einb. Aufzugsanl.

     312.400

 


 

 

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