Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14845

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Resolution zur erklärten Planungsabsicht des Landes zur Festlegung der Ölschieferlagerstätten im Großraum Braunschweig als Vorranggebiete Rohstoffsicherung im Rahmen der Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) (siehe Anlage 1) wird zugestimmt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Die Gemeinde Cremlingen (Landkreis Wolfenbüttel) lehnt die erklärten Planungsabsichten des Landes ab, im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) die Ölschieferlagerstätten rdlich von Hondelage und Wendhausen sowie zwischen Flechtorf und Schandelah als Vorranggebiete Rohstoffsicherung festlegen zu wollen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat eine Resolution beschlossen, die von der Niedersächsischen Landesregierung den Verzicht auf diese Festlegung fordert. Die Resolution wurde auch von der Nachbargemeinde Lehre und den Landkreisen Helmstedt und Wolfenbüttel beschlossen. Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterstützt die Forderungen ebenfalls und wird sich nach Entscheidung über einen fraktionsübergreifenden Antrag in der Verbandsversammlung beim Land dafür einsetzen, dass auf die Festlegung der Ölschieferlagerstätten als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffgewinnung im LROP künftig verzichtet wird.

 

Sachstand und Hintergrund

Das derzeit rechtsgültige LROP 2017 legt für die Ölschieferlagerstätten nördlich von Hondelage sowie zwischen Flechtorf und Schandelah bislang ausschließlich als textliches Ziel der Raumordnung fest, dass sie „als national bedeutsame Energiereserve von Nutzungen frei zu halten [sind], die einen langfristig erforderlichen Abbau erschweren oder verhindern könnten. […] Innerhalb dieser Gebiete dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen neue Baugebiete nicht dargestellt oder festgesetzt werden. Vorhaben, die nur auf beschränkte Zeit errichtet werden, sind möglich, solange und soweit sie der späteren Rohstoffgewinnung nicht widersprechen.(Abschnitt 3.2.2, Ziffer 06, Sätze 12 15)

 

Ende 2019 hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die geplante Fortschreibung des LROP als ersten Schritt des formellen Verfahrens offiziell bekanntgemacht. Den allgemeinen Planungsabsichten zufolge sollen mit dieser aktuell geplanten Änderung die Ölschieferlagerstätten als Vorranggebiete Rohstoffsicherung in der zeichnerischen Darstellung festgelegt werden. Diese Gebiete sind in der Folge als Vorranggebiete Rohstoffsicherung in die Regionalen Raumordnungsprogramme (RROP) zu übernehmen und dort räumlich näher festzulegen. Konkret bedeutet das, dass das Land beabsichtigt, die in der aktuell rechtswirksamen Beschreibenden Darstellung des LROP bereits textlich als Ziele der Raumordnung festgelegten Rohstoffsicherungsgebiete mit der geplanten Änderung auch in die Zeichnerische Darstellung zu überführen.

 

Planungsrechtlicher Hintergrund und Wirkung von Vorranggebieten als besondere Art der Festlegung von Zielen der Raumordnung

In Raumordnungsplänen wie dem LROP und dem RROP werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des jeweiligen Planungsraumes und seiner Funktionen festgelegt. Dies kann textlich oder zeichnerisch (z.B. durch in einer Karte dargestellte Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für eine bestimmte Nutzung) erfolgen. Dabei sind auf Landesebene festgelegte Ziele der Raumordnung im Unterschied zu Grundsätzen der Raumordnung von nachgeordneten Planungsebenen wie der Regionalplanung und öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (wie z.B. bei der kommunalen Bauleitplanung oder der Planfeststellung für eine Straßenbaumaßnahme) verbindlich zu beachten und abschließend abgewogen. Auf nachfolgenden Planungsebenen ist zwar eine Konkretisierung von Zielen der Raumordnung möglich, aber keine erneute Abwägung, in der sie etwa ganz oder teilweise zurückgestellt werden könnten.

 

Die textlich im rechtsverbindlichen LROP 2017 formulierten Ziele der Raumordnung in Bezug auf die Ölschieferlagerstätten im Großraum Braunschweig sind in ihrer Wirkung ebenso wie die geplanten, zeichnerisch festzulegenden Vorranggebiete für nachgeordnete Planungsebenen bereits heute verbindlich, so dass sie kaum Handlungsspielräume eröffnen. Vorranggebiete zugunsten einer bestimmten Raumnutzung oder Funktion (z.B. Natur und Landschaft, Rohstoffgewinnung, Autobahn, Kraftwerk) schließen in diesem Gebiet andere raumbedeutsame Nutzungen oder Funktionen aus, soweit diese mit den vorrangigen Festlegungen nicht vereinbar sind. Auf Vorhaben, die nicht raumbedeutsam sind, weil sie keine oder kaum neue Flächen beanspruchen und keine weiteren überörtlich bedeutsamen Auswirkungen haben, haben Festlegungen in Raumordnungsplänen keine Auswirkung. Ziele der Raumordnung haben keine unmittelbare rechtsgestaltende Wirkung. Das bedeutet, dass sie weder die notwendige eigentumsrechtliche Verfügungsgewalt über Grundstücke noch nachfolgende konkretere Planungen oder ein Genehmigungsverfahren ersetzen, in dem letztlich erst abschließend über die Zulassung eines bestimmten Vorhabens entschieden wird.

 

Fachliche Einschätzung und Stellungnahmen der Bauverwaltung zu der Thematik

Fachlich gesehen widerspräche der Abbau dieser Rohstofflagerstätten den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Braunschweig, den Klimaschutzzielen des LROP, denen der Energiewende Deutschlands und den Klimaschutzabsichten mehrerer EU-Beschlüsse. Nur wenn Kohlenwasserstoffe dauerhaft im Boden verbleiben und nicht zur Energiegewinnung genutzt werden, wird es gelingen, den weltweiten CO2-Ausstoß zu senken. Ein Abbau im Tagebau würde wertvolle Natur- und Landschaftsräume, die auch als Naherholungsräume genutzt werden, zerschneiden und zerstören. Die Förderung von Energieträgern aus Ölschieferlagerstätten birgt darüber hinaus aufgrund anderer eingesetzter Verfahren wie Fracking erhebliche Gefahren für das Umland. Die Stadt Braunschweig hat sich vor einigen Jahren neben vielen anderen Stadt- und Gemeinderäten in einer Resolution bereits gegen die Förderung von Kohlenwasserstoffen durch die Risikotechnologie Hydraulic Fracturing ausgesprochen.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Braunschweig beim Änderungsverfahren des LROP 2015/2016 bereits eine kritische Stellungnahme zu den Zielfestlegungen für die Ölschieferlagerstätten abgegeben und hinsichtlich der Abbauverfahren sowie in Anbetracht der Klimaschutzziele Bedenken geäert. Dies fand im LROP jedoch keine Berücksichtigung.

 

Zu den allgemeinen Planungsabsichten der aktuellen Fortschreibung des LROP hat die Bauverwaltung im Januar 2020 Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass sich aus der Erarbeitung einer Bodenfunktionsbewertungskarte für das Stadtgebiet Braunschweig Erkenntnisse ergebennnten, die bei einer Festlegung eines Vorranggebietes Rohstoffsicherung im Bereich nördlich von Hondelage berücksichtigt werden müssten. Die Bodenfunktionsbewertungskarte ist mittlerweile fertiggestellt. Besonders schützenswerte Böden sind im fraglichen Bereich jedoch nicht festgestellt worden. In Bezug auf die geplante raumordnerische Klassifizierung des Gebietes als Vorranggebiet Rohstoffsicherung im LROP sind somit keine besonderen Erkenntnisse zutage gefördert worden. Im Rahmen späterer Genehmigungsverfahren und Umweltprüfungen zur Bewertung eines Eingriffs in das Schutzgut Boden und von Kompensationsmaßnahmen sind die Ergebnisse der Bodenfunktionsbewertungskarte jedoch mit heranzuziehen.

 

Verfahrensstand und weiteres Vorgehen

Der Entwurf für die Änderung des LROP wird derzeit noch erarbeitet. Wenn dieser vorliegt, besteht für die Stadt Braunschweig im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens die Gelegenheit, zum Entwurf für die Änderung des LROP, seiner Begründung und dem Umweltbericht eine vom Rat beschlossene Stellungnahme abzugeben. Die Verwaltung sieht vor, sich im Rahmen dieser formellen Beteiligung zu der geplanten Festlegung der Ölschieferlagerstätten im Großraum Braunschweig als Vorranggebiete Rohstoffsicherung mit einer Stellungnahme erneut zu äern. Der Beteiligungszeitraum ist noch nicht bekannt.

 

Empfehlung

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat der Stadt Braunschweig mit der dieser Vorlage beigefügten Resolution im Vorgriff auf das spätere Beteiligungsverfahren und im Schulterschluss mit den Nachbargemeinden und -landkreisen gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung ebenfalls Position bezieht und seine Haltung in Bezug auf die Ausbeutung der Ölschieferlagerstätten nachdrücklich erklärt.

 


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise