Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14869-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum Antrag 20-14666: BuT Leistungen leichter zugänglich machen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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03.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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16.12.2020
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (20-14869) vom 23.11.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Beschlussvorschlag 1:
Es wird verwiesen auf die bereits im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 19.11.2020 ergangene Stellungnahme (20-14666-01) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE (20-14666) vom 6.11.2020, die als Anlage eine Stellungnahme des Jobcenters Braunschweig beinhaltet.
In der Sitzung des AfSG hat die Verwaltung auf Wunsch des Ausschusses zugesagt vor der kommenden Sommerpause aktuelle Bewilligungszahlen vorzulegen. Vor dem Hintergrund der Änderungen in der BuT-Bewilligung durch das Starke-Familien-Gesetz ab 1.8.2020 sollten diese Zahlen zunächst abgewartet werden.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Die Verhältnisse in der Mittagessenversorgung in Wolfsburg und Braunschweig unterscheiden sich erheblich voneinander. In Wolfsburg werden die Schulen bis auf wenige Ausnahmen von einem Caterer, der Wolfsburger Schulverpflegungs-GmbH Wollino, einer städtischen Tochtergesellschaft, betrieben. Wollino hat auch in der Phase des Lockdowns im Frühjahr dieses Jahres die wöchentliche "Lunchbox fürs Homeschooling" angeboten. Im Gegensatz dazu gibt es in Braunschweig 17 verschiedene Caterer mit unterschiedlichen Verträgen und Angeboten. Eine Umstellung auf wöchentliche Lunchboxen ist deshalb mit mehreren Schwierigkeiten verbunden. Die Planungen der Caterer müssten jeweils umgestellt und andere Waren mit Vorlauf bestellt werden. Es ist davon auszugehen, so zeigt die Erfahrung in Wolfsburg, dass die Abnahme von Lunchboxen geringer ausfällt als bei der regulären warmen Verpflegung. Vor diesem Hintergrund ist es fraglich, ob es für die Braunschweiger Caterer betriebswirtschaftlich attraktiv sein würde, auf eine Verpflegung mit Lunchboxen umzustellen. Im Vergleich zu Wolfsburg handelt es sich in Braunschweig um private und neben einigen großen Unternehmen auch um kleinere Anbieter. Darüber hinaus müssten vergaberechtliche Aspekte geklärt werden, da sich der Charakter der von den Caterern geforderten Leistung verändert. Zudem müsste die Ausgabe bzw. Lieferung der Lunchboxen organisiert werden. Hierfür steht zurzeit - anders als in Wolfsburg - keine entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Ein flächendeckendes Gesamtkonzept ist in Braunschweig aus den genannten Gründen deutlich schwerer umzusetzen als in Wolfsburg.
Aktuell wird bei den Braunschweiger Caterern eine Abfrage durchgeführt, ob eine grundsätzliche Bereitschaft besteht, in Szenario B oder C auf wöchentliche Lunchboxen auf der Basis der aktuellen Kosten für die Mittagsverpflegung umzustellen und falls ja, wie lange die Vorlaufzeit sein müsste. Über das Ergebnis der Abfrage wird zeitnah berichtet.
