Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14906-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage: Umsetzung "winterstadtvergnügen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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27.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Dringlichkeitsanfrage 20-14906 der CDU-Fraktion vom 27.11.2020 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu Frage 1.:
Die ab 1. Dezember gültige Corona-Verordnung liegt bisher nur im Entwurf vor, sodass die Auswirkungen noch nicht endgültig absehbar sind. Aktuell sieht die Verordnung vor, dass sowohl der allgemeine Warenverkauf (bspw. Kunsthandwerk oder Backwaren) als auch der Betrieb von Fahr- und Spielgeschäften unter Berücksichtigung zu erfüllender Hygienevorgaben möglich ist. Ebenso könnten Essen und (alkoholische) Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Der Verzehr (auch der Mandeln, Backwaren oder Getränke) wäre allerdings nur in Bereichen möglich, in denen keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.
Um Ansammlungen zu vermeiden, dürften keine Verzehrflächen angeboten werden. Aufgrund des weiterhin bestehenden Verbots von Spezial- oder Weihnachtsmärkten sowie Veranstaltungen könnte die Aufstellung der Stände nur in kleinen Gruppierungen auf Plätzen oder vereinzelt in Straßenzügen mit ausreichend Abstand erfolgen, so wie es schon zum stadtsommervergnügen umgesetzt wurde.
Zu Frage 2.:
Nachdem die Corona-Verordnung in ihrer Endfassung vorliegt kann die Braunschweig Stadtmarketing GmbH in Zusammenarbeit mit dem Schaustellerverband Harz Heide e. V. mit der Planung der Flächen beginnen und die notwendige Infrastruktur beauftragen, sodass unter Berücksichtigung der notwendigen Genehmigungen durch die Fachbereiche 66, 50 und 32 ein Start in der KW 50 möglich sein könnte. Vorerst wäre ein Betrieb bis zum 29. Dezember denkbar, sofern es die Verordnung ab 21. Dezember zulässt, ggf. könnte dieser verlängert werden.
Zu Frage 3.:
Schausteller*innen erzielen im Schnitt zwischen 20 und 30 Prozent ihres Jahresumsatzes auf den Weihnachtsmärkten in Deutschland, für das Kunsthandwerk wird von einem deutlich höheren Prozentsatz ausgegangen: Hier ist der Weihnachtsmarkt häufig die mit Abstand wichtigste Möglichkeit, ganzjährig hergestellte Töpferkunst, Schmuck, Textilien o. ä. anzubieten.
Die Aufstellung von Verkaufsständen und Fahrgeschäften soll zumindest einem Teil der betroffenen Schausteller*innen und Kunsthandwerker*innen ermöglichen, ihre Waren und Dienstleistungen dennoch zu verkaufen.
Durch die Ergänzung der Stände soll auch ein Anreiz für einen Besuch der Innenstadt geschaffen werden, damit die Weihnachtseinkäufe im stationären Handel getätigt werden..
