Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14918

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Wilhelmitorwall ein neues Parkraumkonzept zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen. Anhand einer zu erstellenden Bedarfsanalyse soll ein Konzept erarbeitet werden, dass einerseits den Erhalt möglichst vieler (Schräg-)Parkplätze zum Ziel hat, andererseits eine Situationsverbesserung für die Fußwege und den vorhandenen Baumbestand bedeutet. Teil des Konzeptes soll eine Parkraumbewirtschaftung sein, um den Park-Such-Verkehr in dem Bereich zu reduzieren. Notwendige bauliche Veränderungen, die die Fußwege von den Parkplätzen trennen (Bordsteinkante, Schwellen o. ä.) können somit über die zukünftige Parkraumbewirtschaftung finanziell kompensiert werden.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die vorgeschlagene Lösung der Verwaltung (Variante A) stellt weitestgehend einen Status-quo wieder her, der in der Vergangenheit nicht funktioniert hat. Die Fahrzeuge werden auch weiterhin vereinzelt die Markierung überfahren und der Konflikt ist nicht nachhaltig gelöst. Die Varianten B und C hingegen sollten nicht weiterverfolgt werden, da durch sie zu viele innenstadtnahe Parkplätze entfallen, die auch von Anwohnern und ansässigen Firmen und Verbänden genutzt werden. Eine Neuordnung des gesamten Parkraums einschließlich baulicher Maßnahmen, die ein Befahren des Fußweges durch Kraftfahrzeuge verhindert, ist notwendig. In diesem Zusammenhang können auch die Baumscheiben verbreitert werden, um den wertvollen Baumbestand zu schützen. Der Entfall einzelner Parkplätze als Teil eines Gesamtkonzeptes ist dabei möglich, prinzipiell sollen allerdings so viele Parkplätze auch in Schrägbauweise erhalten bleiben, wie möglich. Eine Parkraumbewirtschaftung soll den möglichen Verlust an Parkplätzen ausgleichen, den Parksuchverkehr reduzieren und Einnahmen für die baulichen Maßnahmen generieren. Die Maßnahme der Parkraumbewirtschaftung ist explizit im neuen Entwurf des Lärmaktionsplanes genannt als adäquate Verbesserung hinsichtlich des Lärmschutzes.

 

 

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Anlagen

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