Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13608-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung des Vorhaltegebietes zur Rohstoffsicherung des Ölschiefervorkommens bei Hondelage in ein Vorranggebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Warnecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 113 Hondelage
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
01.12.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Ölschiefervorkommen bei Hondelage ist im derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2008 als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung festgelegt. Das RROP legt die angestrebte räumliche Entwicklung für die Region fest und wird derzeit neu aufgestellt. Dabei müssen Vorgaben und Ziele aus dem Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2017 als übergeordneter Planungsebene aus rechtlichen Gründen berücksichtigt werden.
Das derzeit rechtsgültige LROP 2017 legt für die Ölschiefer-Lagerstätten nördlich von Hondelage sowie zwischen Flechtorf und Schandelah fest, dass sie „als national bedeutsame Energiereserve von Nutzungen frei zu halten [sind], die einen langfristig erforderlichen Abbau erschweren oder verhindern könnten. Innerhalb dieser Gebiete dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen neue Baugebiete nicht dargestellt oder festgesetzt werden.“ Hierbei handelt es sich bereits um Ziele der Raumordnung, die für nachgeordnete Planungsebenen wie die Regionalplanung und auch für die Stadt verbindlich sind. Diese sollen mit der aktuell geplanten Änderung des LROP in die Zeichnerische Darstellung überführt werden.
Auf Nachfrage der Bauverwaltung hat der Regionalverband bestätigt, dass im Rahmen der Fortschreibung des LROP an dieser Aussage festgehalten werde. Da das RROP an die Ziele der Raumordnung aus dem LROP anzupassen ist, wären die Ölschiefer-Lagerstätten nach Änderung des LROP im neuen RROP als Ziel der Raumordnung (=Vorranggebiet) festzulegen. Die Handlungsspielräume sind diesbezüglich gering. Der Regionalverband Großraum Braunschweig wird sich nach Entscheidung über einen fraktionsübergreifenden Antrag in der Verbandsversammlung beim Land dafür einsetzen, dass auf die geplante Festlegung der Ölschieferlagerstätten als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete zur Rohstoffgewinnung im LROP künftig verzichtet wird. Die Stadt hat beim Änderungsverfahren des LROP 2015/2016 bereits eine kritische Stellungnahme abgegeben und hinsichtlich der Abbauverfahren und aus Klimaschutzgründen Bedenken geäußert. Der Rat der Stadt wird in seiner Sitzung am 16.12.2020 über eine Resolution an die Niedersächsische Landesregierung zum Verzicht auf die Sicherung dieser Lagerstätten entscheiden. Die entsprechende Beschlussvorlage (DS 20-14845) ist als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der aktuellen Änderungsverfahren können Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit Stellung nehmen. Der Beteiligungszeitraum für die Änderung des LROP steht noch nicht fest. Die 1. Offenlage des neuen RROP-Entwurfes ist laut Regionalverband zum Ende des 1. Quartals 2021 für drei Monate geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
442,2 kB
|
