Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14914

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Der geänderten Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.
  2. Der Entwurf der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
  3. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB nur zu den Änderungen und Ergänzungen abgegeben werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist.

 

Folglich besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Sofern alle Fraktionen/Gruppe einverstanden sind und keine Änderungsanträge eingehen, ist eine Entscheidung durch den Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren vom 11.12.2020 bis zum 16.12.2020 geplant.

 

Inhalt und Verfahren

Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Am 07.07.2020 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen.  Mit Bekanntmachung vom 13.07.2020 wurde die Öffentlichkeit von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert. Die öffentliche Auslegung der 147. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom 21.07.2020 bis zum 25.09.2020 durch Aushang und Veröffentlichung im Internet durchgeführt.

 

Es sind Stellungnahmen eingegangen, die eine Ergänzung des schalltechnischen Gutachtens (Anlage 3) und eine Überarbeitung der Unterlagen erforderlich gemacht haben. Inhaltlich beschränkt sich die Ergänzung ausschließlich auf die Überprüfung potentieller Einschränkungen bestehender Gewerbebetriebe südlich der Autobahn A 2 in ihrem Emissionsverhalten.  Durch die Ergänzungen in der Flächennutzungsplan-Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 S.2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen. Die eingegangenen Stellungnahmen, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag versehen, sind Bestandteil der Vorlage zum Planbeschluss im nächsten Verfahrensschritt.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise