Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-13729-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wenden-West, 1. BA", WE 62 - Änderungsantrag zu DS 20-13432
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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10.12.2020
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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10.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes „Wenden-West, 1. BA“, WE 62, ist eine umweltfreundliche, städtebaulich ausgewogene Entwicklung für das Gebiet zwischen der Veltenhöfer Straße, der Straße Im Steinkampe und der Bundesautobahn A 2.
Dementsprechend sind in die Planung u. a. auch Aspekte der klimafreundlichen Mobilität wie Bike- und Car-Sharing-Angebote, Ladestationen für E-Mobilität sowie die Anbindung des Radverkehrs an das Radverkehrsnetz in die Planung des Baugebietes eingeflossen. Durch die Nähe des geplanten Gewerbegebietes zum Braunschweiger Hafen bietet sich für den Transport von Gütern neben der Autobahn auch der klimafreundlichere Schienen- sowie Schifffahrtsverkehr an. Eine insektenfreundliche und energieeffiziente Straßenbeleuchtung, wie sie im Stadtgebiet bereits seit einiger Zeit eingesetzt wird, soll grundsätzlich auch im Baugebiet „Wenden-West“ zur Anwendung kommen. Darüber hinaus wird für das Baugebiet „Wenden-West“ zurzeit die Umsetzbarkeit eines klimafreundlichen Nahwärmenetzes geprüft.
Zu den in Drucksache (DS) 20-13729 aufgeführten Punkten wurde im Einzelnen bereits in der Beschlussvorlage DS 20-13432-01 sowie in der Vorlage DS 20-14592 Stellung genommen.
Hinsichtlich der Nummer 4: Planung der beiden Kreisverkehre nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) mit einer Bevorrechtigung des Radverkehrs im Kreisel (vgl. ERA Kapitel 4.5.3 Kleine Kreisverkehre) gibt es abweichend davon weitere Fortschritte:
Mit Beschluss zu den DS 20-13432-02 und 20-13729 war die Verwaltung gebeten worden, die Planung der beiden Kreisverkehre nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) mit einer Bevorrechtigung des Radverkehrs im Kreisel zu prüfen. Zugleich wurde geprüft, ob die Radwegbreiten auf das nach dem in derselben Sitzung beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ angestrebte Mindestmaß von 2,30 m verbreitert werden können. Die Vorgaben können durch die Anpassung der Festsetzungen vollumfänglich berücksichtigt werden. Der so überarbeitete Bebauungsplanentwurf wird erneut öffentlich ausgelegt. Eine Zwischenlösung für den östlichen Kreisverkehr, wie in der DS 20-14592 vorgeschlagen, wird daher nicht mehr erforderlich.
Den Einwendungen „Planung der beiden Kreisverkehre nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) mit einer Bevorrechtigung des Radverkehrs im Kreisel“ wird insofern vollumfänglich gefolgt. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden im Wesentlichen nach der RASt sowie weiteren relevanten Regelwerken, wie auch den ERA geplant. Der Radverkehr wird auf beiden Kreisverkehren fahrbahnbegleitend kreisrund auf separaten Radwegen geführt, die gegenüber dem ein- und ausfahrenden Kraftfahrzeugverkehr vorfahrtberechtigt sind. Die aktuellen Verkehrszahlen für Pkw und Radfahrende machen eine separate Radverkehrsführung nicht erforderlich. Aufgrund der Planungen zu zukünftigen Bauabschnitten wird diese dennoch bereits jetzt vorgesehen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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83 kB
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2
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(wie Dokument)
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241,6 kB
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