Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14905-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2020 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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08.12.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
2. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.Neu Wohnungslosenunterkunft An der Horst / Umbau
Sachkonto 421110 Grundstücke und bauliche Anlagen/Instandhaltungen
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 330.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 330.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 330.000,00 €
Am 02.07.2020 ereignete sich im Haus 1 der Wohnungslosenunterkunft „An der Horst“ ein Feuer. Für die vor dem Brand dort untergebrachten 16 Personen wurden wegen der durch das Ereignis verursachten Dekontamination externe Räumlichkeiten angemietet; das Gebäude steht derzeit leer.
Die Öffentliche Versicherung übernimmt die Kosten der Schadensbeseitigung, die so schnell umgehend erfolgen soll, um den vorherigen Bewohnern eine zügige Rückkehr in ihr gewohntes Umfeld zu ermöglichen.
Seitens der Sozialverbände und der Politik besteht konstant die Forderung, die Gemeinschaftsunterkunft „An der Horst“ zu verbessern.
Das Haus 1 der Unterkunft verfügte vor dem Brand über 6 Einzelzimmer, 8 Zweibettzimmer, 2 Gemeinschaftsküchen, 4 Gemeinschaftsduschen und 8 Gemeinschaftstoiletten und konnte somit 22 Personen aufnehmen. Tatsächlich können die vorhandenen Mehrbettzimmer häufig nur einzeln belegt werden, obwohl die Bewohner generell nur zeitweise in der Wohnungsloseneinrichtung untergebracht sein sollen. Verstärkt müssen Wohnungslose jedoch aufgrund von Persönlichkeitsstrukturen wie „eremitischer Tendenzen“ und fehlender Mitwirkung jahrelang aufgenommen werden. Es bestehen wenig Chancen, diesen Personenkreis in anderen Wohnformen zu integrieren. Gerichtlich angeordnete anderweitige Unterbringungsversuche sind oft ebenfalls gescheitert.
Aus diesen Gründen sollen durch Umbauten im Bestand 16 Einzelzimmer mit Küche und Toilette geschaffen werden, die eine Unterbringung von „Systemsprengern“ erheblich erleichtern würde. Der Umbau würde einen disponiblen Bedarf decken, und das bisherige Fehlen einer geeigneteren Unterbringung für diese Menschen beenden.
Mit den Häusern 3 und 5 der Unterkunft „An der Horst“ und den dezentralen Unterkünften stehen auch nach einem Umbau ausreichend Plätze zur Verfügung. Haus 3 und 5 bieten nach wie vor genügend Plätze für eine aus Fürsorgegründen notwendige Unterbringung in Zweibettzimmern.
Durch die Verbesserung der Gemeinschaftsunterkunft ist eine Minimierung der Schadensfälle zu erwarten. Zudem wird die Bedrohungssituation für die Mitarbeiter vor Ort reduziert. Auch fixe Kosten wie z.B. Miete können eingespart werden, je eher die Arbeiten realisiert werden.
Aufgrund der gemeinsamen Durchführung von Brandschadensanierung und Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation ergeben sich Synergieeffekte, die verglichen mit einem Umbau zu einem späteren Zeitpunkt eine Kostensenkung zur Folge haben. Beispielsweise müssten Wände und Füßböden nicht ein zweites Mal aufgebrochen werden.
Es ist beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt den erforderlichen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss einzuholen.
Um die Maßnahmen schon jetzt vorbereiten / beginnen zu können, ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel erforderlich.
Zur Deckung der Maßnahmen werden Mehrerträge im Teilhaushalt des FB 50 heran-gezogen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Mehrerträge | Leistungen für Unterkunft und Heizung SGB II / Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung | 1.31.3121.10 / 319110 | 330.000 € |
