Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15058
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2021/Investitionsprogramm 2020 - 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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21.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.1 und 1.2), die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) und die Vorschläge zur Haushaltsoptimierung (Anlage 2.3) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2020 -2024 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte Anlagen 1.1 und 1.2), zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) und zu den Vorschlägen der KGSt zur Haushaltsoptimierung (Anlage 2.3) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Anlagen 1 (1.0-1.2) sind die den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit und des Sozialreferates betreffenden Anfragen/Anregungen (1.0) dargestellt und die Anträge zum Ergebnishaushaushalt 2021 (1.1) sowie zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2020-2024 (1.2) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 und 2.2 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung (2.1.1 und 2.1.2 Ergebnishaushalt, 2.2.1 und 2.2.2 Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2020-2024), in der Anlage 2.3 sind die Vorschläge der KGSt zur Haushaltsoptimierung dargestellt.
Die Anlage 3 beinhaltet die Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit – aus dem Haushaltsplan-Entwurf 2021.
Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2021 abgebildet werden.
Zu 2.2.1 Neuveranschlagung von Mitteln für GVG's: Von den dargestellten jährlichen Gesamtsummen für die diversen Fachbereiche und Referate beziehen sich je 66.700 Euro auf den Teilhaushalt des Fachbereiches Soziales und Gesundheit und je 500 Euro auf den Teilhaushalt des Sozialreferates.
Zu 2.3 Haushaltsoptimierung: Der finale Stand der Dezernatslisten mit der von der Verwaltung im Ampelsystem erfolgten Bewertung der KGSt-Vorschläge zur Haushaltsoptimierung wurde am 29. Oktober 2020 in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Rat der Stadt (s. Drucks.-Nr.: 20-14553) zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 veröffentlicht.
Grundlage der weiteren Beratungen in den Fachausschüssen bilden die bereits bekannten Dezernatslisten mit den jeweiligen HHO-Vorschlägen, die entsprechend der Zuständigkeiten der Fachausschüsse aufgeteilt wurden. Auch wurde in Einzelfällen auf Besonderheiten hingewiesen wie z. B. bereits gefasste, abweichende Gremienbeschlüsse. Die konkrete
Haushaltswirkung ergibt sich dann aus den einzelnen Beschlüssen zu den jeweiligen HHO-Vorschlägen.
Die Ergebnisse der Ausschussberatungen werden anschließend in die Dezernatslisten eingepflegt und für die am 4. März 2021 vorgesehene Beratung im Finanz- und Personalausschuss aufbereitet. Die um die Ergebnisse der Beratung im Finanz- und Personalausschuss ergänzten Listen zur HHO bilden dann wiederum die Grundlage für die Beratung im Verwaltungsausschuss bzw. die Haushaltslesung im Rat am 23. März 2021.
Die Berücksichtigung im Haushalt 2021 sowie in der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024 erfolgt dann entsprechend der vom Rat getroffenen Entscheidungen.
Zum Jahresabschluss 2019 (für das Haushaltsjahr 2020) sind für den Fachbereich 50 Haushaltsreste von 83.814 € gebildet worden. Bis Ende 2024 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 0 € abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2021, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2024 mit insgesamt 36,6 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 50 für das Jahr 2021 ein Haushaltsresteabbau von 0 € berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wird aktuell von einem Haushaltsresteabbau um 83.814 € ausgegangen.
Zum Jahresabschluss 2019 (für das Haushaltsjahr 2020) sind für das Referat 0500 keine Haushaltsreste gebildet worden. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2021, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2024 mit insgesamt 36,6 Mio. € beziffert, beinhaltet dies.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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719,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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335,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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286,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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270,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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212,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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214,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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103,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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307,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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149,7 kB
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