Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14861-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Flexibilisierung des Schuleintritts - Auswirkungen auf Grundschulen und Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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04.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2020 (20-14861) wird wie folgt Stellung genommen:
Sowohl die absoluten als auch relativen Zahlen derjenigen Eltern und Erziehungsberechtigten in Braunschweig, die den flexibilisierten Schuleintritt für ihre Kinder in Anspruch nehmen, sind in den letzten beiden Schuljahren stark angestiegen, so dass es seitdem eine deutliche Abweichung von der Prognose des Landes Niedersachsen gibt. Es handelt sich beim geschätzten Wert des Landes jedoch eher um eine Vermutung als eine Prognose, da zum damaligen Zeitpunkt noch keine Erfahrungswerte vorlagen.
In der angeführten Mitteilung (Ds 20-13955) hat die Verwaltung im August 2020 bereits Vergleichswerte anderer kreisfreier Städte genannt, die in den letzten zwei Jahren ebenfalls deutlich über der 20%-Marke lagen. Es kann somit nicht von einem „Braunschweiger Phänomen“ gesprochen werden. Zu diesen Erkenntnissen kommt auch der Nds. Städtetag (NST), der seine Mitgliedskommunen im Juli 2020 befragte (s. Anlage). Ob die Anteilswerte weiter steigen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.
Zu Frage 1:
Über den allgemeinen Nutzen für die weitere Entwicklung der Kinder liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Die räumliche Verteilung über das Stadtgebiet ist bekannt, da die Daten fallgenau (zu einem bestimmten Stichtag vor der Einschulung) auf der Ebene der Grundschulbezirke vorliegen. Die relative Inanspruchnahme ist an den einzelnen Grundschulen durchaus unterschiedlich, aber für kommende Schuljahre dennoch nicht einfach zu prognostizieren. Motivationshintergründe der Eltern und Erziehungsberechtigten können aus dem Anstieg der Zahlen nicht abgeleitet werden. Es wird vermutet, dass die Unsicherheit in der Corona-Krise zu in einer stärkeren Inanspruchnahme der Regelung geführt hat (s. Anlage).
Zu Frage 2:
Die Auswirkungen auf die KiTa-Planung wurden in der Ds 20-13955 bereits beschrieben. Durch die zusätzlichen einzurichtenden KiTa-Plätze entstehen Mehrkosten, die bisher nicht im Rahmen der Konnexität durch das Land abgedeckt werden.
Im Bereich der Grundschulversorgung und Schulkindbetreuung kann es Auswirkungen auf die Klassen- bzw. Gruppenbildung geben. Im ungünstigen Fall müssen zusätzliche Klassen oder Gruppen eingerichtet werden. Dies kann ebenfalls zu Mehrkosten führen, wenn z. B temporär mobile Raumeinheiten aufgestellt werden müssen, um die Raumdefizite auszugleichen.
Die Prognosen von Schülerzahlen an einzelnen Standorten (und auch stadtweit) und die Planung von Raumbedarfen werden durch die Entscheidungsmöglichkeiten der Eltern und Erziehungsberechtigten schwieriger.
Zu Frage 3:
Die Ergebnisse der Evaluation sind der Verwaltung bisher nicht bekannt. Zum Schuljahresbeginn 2020/2021 wurde erst der dritte Schuljahrgang mit der Möglichkeit zur flexiblen Einschulung eingeschult, so dass davon ausgegangen werden kann, dass noch einige Zeit für die Datenauswertung und die Evaluation benötigt wird.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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150,4 kB
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