Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14884

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Braunschweig zum Planfeststellungsverfahren "Spurplananpassung Abzweig Schmiedekamp" wird zugestimmt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76

Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. b der Hauptsatzung. Im Sinne dieser

Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei städtischen Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren um einen Beschluss, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

 

Anlass

Die Deutsche Bahn (DB) plant eine Änderung des Streckengleises Braunschweig – Helmstedt im Bereich der Abzweigstelle Schmiedekamp. Die Streckengleise werden hier höhengleich durch die Strecke vom Rangierbahnhof in Richtung Norden (Gifhorn und Hafen) gekreuzt. Derzeit erfolgt diese Kreuzung durch sogenannte Gleiskreuzungen. Gleiskreuzungen sind im Gegensatz zu Weichen verschleißanfälliger und müssen häufiger instandgehalten werden. Die daraus resultierenden Instandhaltungsmaßnahmen sind kostenintensiv und sorgen für betriebliche Einschränkungen. Daher ist die Geschwindigkeit der Hauptstrecke seit mehreren Jahren von 120 km/h auf 70 km/h herabgesetzt. Diese Langsamfahrstelle kann durch den Ausbau der Gleiskreuzungen und durch den Einbau von Weichen aufgehoben werden. Durch diese Maßnahme wird die ursprüngliche Leistungsfähigkeit der Strecke wiederhergestellt. Die vorhandenen Fahrbeziehungen bleiben nach der Maßnahme in vollem Umfang erhalten.

 

Die Gleisbauarbeiten finden zu weiten Teilen auf Flächen der DB statt. Hingegen befindet sich die geplante Baustelleneinrichtungsfläche und die Baustraße sowohl auf dem Gelände der DB als auch auf städtischen und privaten Flächen. Für die Anlage der Baustraße wird ein vorhandener Wirtschaftsweg ausgebaut. Der Wirtschaftsweg bindet südöstlich der Baumaßnahme an die Helmstedter Straße an. Die Baustelleneinrichtungsfläche wird temporär so gestaltet, dass dort die benötigten Baumaterialien und anfallendes Abbruchmaterial gelagert werden können. Weiterhin wird die Fläche für die Aufstellung von Baucontainern und die Bereitstellung von Baumaschinen genutzt. Nach Beendigung der Maßnahme wird ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen genutzt. Die restlichen Flächen werden wieder in ihren Ursprungszustand zurückversetzt.

 

Es ist geplant, die Baumaßnahme unter Berücksichtigung von im weiteren Umfeld ehedem stattfindender Gleisbauarbeiten (z. B. Weddeler Schleife) und den damit verbundenen Sperrpausen im Zeitraum von September 2021 bis Januar 2023 durchzuführen.

 

Übersicht über die Maßnahme und die dafür (zeitweise) in Anspruch genommenen Flächen


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise