Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14860-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sprachbildung und Sprachförderung nach dem KiTaG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
03.12.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.11.2020 (20-14860) wird wie folgt Stellung genommen:
zu 1.:
Zur konzeptionellen Anpassung strebt die Verwaltung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eine einvernehmliche Lösung mit den Trägern der Kindertagesstätten an. Die Fortschreibung des Regionalen Konzeptes zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich wird im Rahmen regelmäßiger Treffen der trägerübergreifenden Begleitgruppe Sprache als Unter-AG der AG gemäß § 78 SGB VIII - Kita und mit Beteiligung des Hauses der Familie und DialogWerk entwickelt und abgestimmt.
Um die gesetzlichen Vorgaben des Personaleinsatzes (15 % Fachberatung/Coaching, 85 % Personal in Kitas) einzuhalten, sind partielle Anpassungen im Bereich der sog. Sprachberatung des DialogWerks vorgesehen. Das Land hat signalisiert, dass es nach dem Vorbild anderer Kommunen möglich ist, einen Teil der im DialogWerk eingesetzten Mitarbeitenden als Personal in Kitas anzuerkennen. Diese Anpassung wird im Einvernehmen aller Beteiligten der Begleitgruppe Sprache und Votum der AG gemäß § 78 SGB VIII – Kita weiterverfolgt.
zu 2.:
Die kommunalen Fördermittel in Höhe von 149.000 € sind im Haushalt 2021 für das Dialogwerk unter PSP 1.36.3650.02.05 veranschlagt.
zu 3:
Da die Landesmittel auf Basis eines Berechnungsschlüssels zum jeweiligen Kita-Jahr neu angepasst werden, kann an dieser Stelle nur eine grobe Schätzung vorgenommen werden. Die Mittel lagen zuletzt ungefähr bei insgesamt rd. 1 Million EUR jährlich. Die Finanzhilfe wird nicht dynamisiert. Die weitere Aufteilung richtet sich nach den Vereinbarungen des Regionalen Konzeptes. Im Kita-Jahr 2019/2020 und 2020/2021 stehen rd. 40 % der Mittel zur Förderung des DialogWerkes zur Verfügung.
Einzelne Träger, darunter auch die Stadt Braunschweig, können aufgrund des Fachkräftemangels und sukzessive voranschreitenden Personalaufbaus ihre Fördermittel auch im nächsten Kita-Jahr nicht ausschöpfen.
Diese Mittel können zusätzlich zur Finanzierung des Personals im DialogWerk einfließen.
Es ist vorgesehen, diese Entwicklung bei der weiteren Abstimmung des Regionalen Konzeptes zu berücksichtigen. Es ist daher absehbar, dass nach Vereinbarung und Genehmigung der konzeptionellen Anpassung durch das Land die Fördermittel zur Finanzierung des Personals im DialogWerk mindestens auch für das Kita-Jahr 2021/2022 in bisheriger Höhe zur Verfügung stehen.
