Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14938-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS im Rat der Stadt vom 04.12.2020 (20-14938) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Für das Grundstück Berliner Straße 52 K (Gemarkung Gliesmarode, Flur 4, Flurstücke 66/52 und 66/53) sind die folgenden begünstigenden Baulasten im Baulastenverzeichnis einge-

tragen:

 

  1. Baulast zur Erhöhung der bauplanungsrechtlichen Ausnutzbarkeit. Auf dem städtischen Grundstück, Gemarkung Gliesmarode, Flur 4, Flurstück 61/5 (gegenüberliegende P&R-Flächen) besteht unter der Baulastenblattnummer 4395 eine Ausnutzbarkeitsbaulast. Die Baulast wurde am 04.07.1994 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren für die Erweiterung einer Ausstellungshalle im Baulastenverzeichnis eingetragen.

    Der jeweilige Eigentümer des Flurstückes 61/5 (P&R-Flächen, Eigentümer Stadt Braunschweig) gestattet, dass eine Teilfläche seines Grundstückes von 694 m² dem Grundstück Berliner Straße 52 K bei der Berechnung der baulichen Ausnutzbarkeit zugerechnet wird. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung der zulässigen Grundflächen-zahl für die Berliner Straße 52 K die städtische Fläche zum Teil hinzugerechnet wird.
     
  2. Baulast zur Sicherung von 24 Einstellplätzen auf dem städtischen Grundstück,
    Gemarkung Gliesmarode, Flur 4, Flurstück 61/5 (gegenüberliegende P&R-Flächen,
    Baulastenblattnummer  6127).


Diese Baulast wurde am 19.01.2010 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren für die Spielhalle im Baulastenverzeichnis eingetragen.

 



 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise