Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-15012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß Anlage 5 zu behandeln.

2. Der Bebauungsplan „Watenbüttel/Celler Heerstraße“, WT 55 wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

 

Für das Stadtgebiet Celler Heerstraße zwischen Konradstraße und Schlesierweg hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig am 17. März 2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Watenbüttel/Celler Heerstraße“, WT 55, beschlossen.

 

Anlass war eine Bauvoranfrage für eine Spielhalle mit sieben Spielgeräten auf dem Grundstück Celler Heerstraße 318. Nach geltendem Planungsrecht wäre diese Spielhalle zulässig gewesen. Darüber hinaus lag eine mündliche Anfrage auf Zulässigkeit einer Spielhalle auf dem Grundstück Celler Heerstraße 306 vor.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan WT 55 und der hierzu erlassenen Veränderungssperre konnte die Bauvoranfrage abgelehnt werden.

 

Auf Basis „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“, das vom Rat im Jahr 2012 beschlossen wurde, wird im Bebauungsplan WT 55 die Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros geregelt. Das Konzept sieht vor, dass im Ortsteil Watenbüttel keine Spielhallen und Wettbüros angesiedelt werden sollen.

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

 

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 11. Juni 2020 bis 13. Juli 2020 durchgeführt.

 

Mit Schreiben vom 9. Juli 2020 erkennt die IHK an, dass das Stadtteil-B-Zentrum

„Watenbüttel/Celler Heerstraße“ als sensibler Bereich einzustufen ist. Sie bemängelt jedoch, dass Spielhallen und Wettbüros im Geltungsbereich des Bebauungsplans vollständig ausgeschlossen werden und drängt darauf, dass grundsätzlich im Stadtgebiet von Braunschweig ausreichend Ansiedlungsmöglichkeiten für Spielhallen und Wettbüros sichergestellt werden.

 

Der Ortsheimatpfleger regte in seinem Schreiben vom 5. Juli 2020 an, im Interesse der

wirtschaftlichen Entwicklung des Stadtteils Ausnahmeregelungen vorzusehen.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 10. November 2020 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 23. November 2020 bis 22. Dezember 2020 durchgeführt.

 

Während dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Beschleunigtes Verfahren

 

Das Planverfahren wurde unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens

gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, die in der Anlagen 5 aufgeführten Stellungnahmen den

Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und den Bebauungsplan

„Watenbüttel/Celler Heerstraße“, WT 55, als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise