Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15029
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2021 / Investitionsprogramm 2020-2024 für den Teilhaushalt des Fachbereichs 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0650 Referat Hochbau; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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26.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Der Haushaltsplan 2021 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zu
- den Stellenplananträgen der Fraktionen zum Haushaltsplan FB 65 (Sonderrechnung) (Anlage 2)
- den Ansatzveränderungen des Haushaltsplans FB 65 (Sonderrechnung) (Anlage 3)
- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP)
2020 - 2024 (Anlage 4)
- den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes (inkl. IP) 2020 - 2024 (Anlage 5)
- den Finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 6)
- Vorschlägen zur Haushaltsoptimierung - Ergebnishaushalt (Anlage 7)
zur Annahme empfohlen.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Haushaltsplan 2021 für die Sonderrechnung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.
Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2021 / Investitionsprogramm 2020-2024 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am
23. März 2021 erfolgen.
Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.
Die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Anträge und Vorschläge sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2021 abgebildet werden.
Der finale Stand der Dezernatslisten mit der von der Verwaltung im Ampelsystem erfolgten Bewertung der KGSt-Vorschläge zur Haushaltsoptimierung wurde am 29. Oktober 2020 in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Rat der Stadt (s. Ds. 20-14553) zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 veröffentlicht.
Grundlage der weiteren Beratungen in den Fachausschüssen bilden die bereits bekannten Dezernatslisten mit den jeweiligen HHO-Vorschlägen, die entsprechend der Zuständigkeiten der Fachausschüsse aufgeteilt wurden. Auch wurde in Einzelfällen auf Besonderheiten hingewiesen wie z. B. bereits gefasste, abweichende Gremienbeschlüsse. Die konkrete Haushaltswirkung ergibt sich dann aus den einzelnen Beschlüssen zu den jeweiligen HHO-Vorschlägen.
Die Ergebnisse der Ausschussberatungen werden anschließend in die Dezernatslisten eingepflegt und für die am 4. März 2021 vorgesehene Beratung im Finanz- und Personalausschuss aufbereitet. Die um die Ergebnisse der Beratung im Finanz- und Personalausschuss ergänzten Listen zur HHO bilden dann wiederum die Grundlage für die Beratung im Verwaltungsausschuss bzw. die Haushaltslesung im Rat am 23. März 2021.
Die Berücksichtigung im Haushalt 2021 sowie in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024 erfolgt dann entsprechend der vom Rat getroffenen Entscheidungen.
Zum Jahresabschluss 2019 (für das Haushaltsjahr 2020) sind für den Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement Haushaltsreste in Höhe von 51,4 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2024 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von
ca. 109 Mio. € aufzubauen.
Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2021, der einen Haushaltsresteaufbau bis Ende 2024 mit insgesamt 36,6 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 65 für das Jahr 2021 ein Haushaltsresteaufbau um
13 Mio. € berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wird aktuell von einem Haushaltsresteaufbau um 14 Mio. € ausgegangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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953,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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75,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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276 kB
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5
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(wie Dokument)
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292,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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116,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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314,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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15,9 kB
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