Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14638
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Bau der Erschließungsstraße Mitgaustraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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21.01.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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27.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Mitgaustraße wegen der perspektivischen Anbindung an Bienroder Weg und/oder Hamburger Straße und wegen des Busverkehrs um eine Straße mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass
Der Planung- und Umweltausschuß hat in seiner Sitzung am 2.12.2020 die Drucksache
DS 20-14639 beschlossen. Danach soll die Stadtstraße Nord abschnittsweise im Einklang mit den städtebaulichen Entwicklungen des Gebietes realisiert werden.
Die hochbauliche Entwicklung des Bebauungsplanes HA 135 Taubenstraße ist weit fortgeschritten. Ein großer Teil der mehrgeschossigen Bebauung ist inzwischen bewohnt, ein Teil des Endausbaus der inneren Erschließung (Bleibtreuweg) ist im Bau.
Die Erschießungsträgerin Nibelungen Wohnbau GmbH Braunschweig (NiWo) und die Verwaltung schlagen vor, die Mitgaustraße jetzt auszubauen, damit den im Baugebiet HA 135 wohnenden Menschen eine adäquate Erschließung an den Mittelweg angeboten werden kann.
Planung
Die Planung der Mitgaustraße entspricht der Planung der Stadtstraße Nord in diesem Abschnitt mit wenigen Änderungen:
- Die Radwegebreiten von bisher jeweils 2,00 m wurden auf ein Maß von jeweils 2,30 m gemäß Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ vergrößert.
- Im Bereich des Nordangers soll eine provisorische Wendefläche in Asphaltbauweise realisiert werden, bis die notwendigen Voraussetzungen zur Realisierung des Ausbaus der Wodanstraße vorliegen.
- Die Straßenentwässerung der Mitgaustraße erfordert im Bereich des Nordangers den Bau eines Versickerungsbeckens für Niederschlagswasser, da für eine Ableitung des Niederschlagswassers in das Kanalnetz des Mittelweges keine ausreichenden Kapazitäten vorhanden sind. Der im Rahmen der Planungen der Stadtstraße Nord geplante Anschluss der Straßenentwässerung an den Kanal des Bienroder Weges kann aus Platzgründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht realisiert werden.
- An der Einmündung des Mittelweges soll eine gegenüber der Planung der Stadtstraße Nord deutlich reduzierte Lösung realisiert werden. Auf die Signalisierung soll aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsbelastungen der Mitgaustraße zunächst verzichtet werden. Leerrohre werden unter der Mitgaustraße dennoch vorsorglich eingebaut. Der Radverkehr wird durch eine Führung auf Radfahrstreifen im Knotenbereich hervorgehoben.
- Die Planung des Knotenpunktes erfolgte so, dass bei einem zukünftigen Weiterbau der Stadtstraße Nord in Richtung Hamburger Straße möglichst wenige Flächen der jetzigen Planung geändert werden müssen.
Die als Anlage beigefügte Planung kann auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes HA 135 umgesetzt werden.
Finanzierung
Die NiWo ist aufgrund eines städtebaulichen Vertrages verpflichtet, die Kosten für die Mitgaustraße vom Nordanger bis zur Lichtwerkallee zu übernehmen.
Die Kosten für den Abschnitt zwischen der Lichtwerkallee und dem Mittelweg in Höhe von ca. 700.000 € finanziert zunächst die Stadt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Projekt 5E 660101 zur Verfügung. Für diesen Straßenabschnitt werden Erschließungsbei-träge in Höhe von 90% der Kosten erhoben.
Angestrebt wird unverändert, für die Stadtstraße Nord eine Förderung des Landes zu erzielen. Dies setzt eine durchgängige Stadtstraße Nord zwischen der Hamburger Straße und dem Bienroder Weg voraus. Um für den jetzt geplanten Abschnitt diese Fördermöglichkeit grundsätzlich zu erhalten, verhandelt die Verwaltung weiterhin mit dem Land. Angestrebt wird die Anerkennung des ersten Abschnitts als Vorsorgemaßnahme durch das Land. Eine endgültige Position des Landes hierzu liegt noch nicht vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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