Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 20.08.2020 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Referates Hochbau - und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes und mögliche Preissteigerungen werden aufgrund der Kostenberechnung vom 05.01.2021 auf 13.277.600 € festgestellt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Der Rat hat am 26. September 2017 beschlossen, dass der Ausbau der GS Stöckheim einschließlich der Außenstelle Leiferde zur Ganztagsgrundschule priorisiert wird
(Ds 17-05080 und 17-05080-01). Für den Ausbau der GS Stöckheim zu einer Ganztagsgrundschule wird neben Umbauten und Umwidmungen im Bestand auch ein Erweiterungsbau für die Mensa incl. Küchentrakt und aktivem Freizeitbereich erforderlich
(Ds 18-07732-01, Ds 18-07732, Ds 18-08648). Die Schule wird darüber hinaus saniert. Die Gebäudesanierung beginnt nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus. Die Übergabe des Erweiterungsbaus zum Start des Ganztagesbetriebes ist zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 vorgesehen.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Auf der Grundlage des am 28.08.2018 vom Fachausschuss beschlossenen Raumpro-gramms (Ds 18-07732-01, Ds 18-07732, Ds 18-08648) erhält die GS Stöckheim einen Erweiterungsbau für die Mensa (NUF 320 m², BGF 550 m², incl. Küchentrakt und aktivem Freizeitbereich).

 

 

Darüber hinaus werden für den Ganztagsbetrieb im Nebengebäude Rüninger Weg 9 zwei 17:00 Uhr-Gruppen und ein Büro, sowie in dem vorhandenen Schulgebäude Bibliothek, Ruheraum und Lagerfläche untergebracht.

 

Die Schule wird weiterhin als dreizügige Schule incl. aller erforderlichen Räumlichkeiten für allgemeinen Unterricht, Fachunterricht, Verwaltung und allgemeine Schulflächen im Bestandsgebäude geführt. Die Aula/Pausenhalle soll zukünftig auch für außerschulische, quartiersbezogene Veranstaltungen genutzt werden können.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Das Erweiterungsgebäude der Mensa ergänzt den bestehenden Schulkomplex als stra-ßenbegleitendes Gebäude in orthogonaler Anordnung zu den Bestandsgebäuden. Es passt sich auf diese Weise ganz selbstverständlich und harmonisch in die Umgebung ein. Die Wahl eines Satteldaches unterstützt die Eingliederung in die dörfliche Struktur.

 

Auf diese Weise wird ein gut nutzbarer Außenraum zwischen Sporthalle, Mensa, Schul-gebäude/Bestand und Nebengebäude/Bestand geschaffen, welcher als zusätzliche Schulhoffläche genutzt werden kann.

 

Die Vorabmaßnahmen für die Sanierung der Schmutz- und Regenwassergrundleitungen sowie die Erdarbeiten für die Herrichtung von Versorgungsleitungen für den Neubau sind bereits in der Umsetzung (Mitteilung Ds. 20-14023), da die zur Verfügung stehenden Außenflächen knapp bemessen sind und während der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau als Lagerflächen für Baustelleneinrichtung und Aufstellflächen für Interimscontainer zur Verfügung stehen müssen.

 

Nach Fertigstellung des Mensagebäudes werden die Bestandsgebäude in mehreren Ab-schnitten saniert. Es werden Interimscontainer auf dem rückwärtigen Schulhof aufgestellt werden. Umbauten im Bestand finden im Bereich der Sanitärraume der Sporthalle, der Schüler- und Lehrer-WC´s sowie im Bereich der Verwaltungsräume (Verbesserung der Funktionalität) und im Zuge der Maßnahmen zur Inklusion statt.

 

Im gesamten Schulgebäude werden die Fenster und Außentüren erneuert. Der östliche eingeschossige Bauteil wird zusätzlich in den Wandbereichen gedämmt. Der nördliche Gebäudeteil erhält ein neues Dach. Die brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Schulkomplexes wird auf einen aktuellen Stand gebracht.

 

Sämtliche Elektroleitungen und Datennetze werden erneuert. Die Schule erhält eine Hausalarmanlage, die auch für den Amokfall ausgelegt wird. Das gesamte Heizungsnetz incl. Heizkörpern wird erneuert. Eine Trinkwassernetzsanierung wird durchgeführt.

 

Im Außenbereich wird die Feuerwehrzufahrt den neuen Standards angepasst. Der neu zu schaffende Schulhof, geplant unter Mitwirkung der Schüler, soll umgesetzt werden. Eine Anlieferzone für die neue Mensa wird geschaffen. Im rückwärtigen Schulhofbereich wird ein Teil des Schulhofes abgesenkt, um die Erschließung mit einer Hebebühne im Zuge der inklusiven Maßnahmen zu ermöglichen. Gleichzeitig kann der abgesenkte Bereich als Atrium für kleinere Schülergruppen dienen.

 

Schuleigene Stellplätze stehen nicht zur Verfügung. Bei außerschulischen Veranstaltungen in der Aula können die öffentlichen Stellplätze (senkrecht zur Straße) im Bereich der Schule und des Friedhofes genutzt werden.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden folgende regenerative Energien berücksichtigt:

Auf dem südwestlich ausgerichteten Dach des Neubaus, sowie auf dem südwestlich ausgerichteten Bestandsdach des Eingangsbaukörpers wird eine PV-Anlage geplant.

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Der Erweiterungsbau sowie große Bereiche der gesamten Schulanlage werden inklusiv hergerichtet – gemäß den Absprachen mit dem Behindertenbeirat und der Landesschul-behörde für die Projekte des Schulsanierungspaketes Nr. 2., d. h., für jeden Jahrgang werden ein AUR, sowie die dazugehörigen Gruppenräume, alle Fachunterrichtsräume, die Verwaltungsräume und die Pausenhalle barrierefrei hergerichtet.

 

Im Bereich der neuen Mensa und in dem Schulbestandsgebäude wird jeweils ein Behin-derten-WC eingebaut. Die Sporthalle erhält einen kombinierten Trainer-/Behinderten-WC- und Duschbereich. Ein Multifunktionsraum wird eingebaut. Der rückwärtige Schulhof wird abgesenkt. Der abgesenkte Bereich wird mit einer witterungsgeschützten Hebebühne ausgestattet, damit die Fachunterrichtsräume im Souterrain erschlossen werden können. Neue Türen werden den Anforderungen der Inklusion angepasst

.

Die Akustik der Räume wird durch den Einbau neuer, akustisch wirksamer Unterdecken den heutigen Standards für eine inklusive Beschulung angepasst.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 05.01.2021 13.277.600 €.

 

Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Frühjahr 2021 bis 06/2025 durchgeführt werden.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2021 sind bei dem  Projekt 4E.210241 veran-schlagt:

 

 kassenwirksame Mittel:    4.500.000 €

 Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2022: 2.900.000 €

Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2023: 1.200.000 €

 

Im Verwaltungsentwurf zum Investitionsprogramm 2020 – 2024 sind folgende Finanzierungsraten eingeplant:

 

Gesamtkosten

T€

bis 2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

Rest ab

2025 T€

12.218,5

2.478,5

4.500

3.700

1.540

 

 

 

Im Rahmen der Ansatzveränderungen der Verwaltung wurden die Jahresraten wie folgt angepasst:

 

Gesamtkosten

T€

bis 2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

Rest ab

2025 T€

12.218,5

2.478,5

4.500

3.200

2.040

 

 

 

Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten i. H. v. 1.059.100 € soll bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt werden, so dass sich folgende endgültige Finanzierung ergeben wird.

 

 

Gesamtkosten

T€

bis 2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

Rest ab

2025 T€

13.277,6

2.478,5

4.500

2.200

2.040

1.000

1.059,1



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise