Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15039
Grunddaten
- Betreff:
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Städtische Förderung der Ausnutzbarkeit des Grundstücks Berliner Straße 52 K
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Rosenbaum, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Beantwortung
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19.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mittels städtischer Baulasten zu Gunsten der Ausnutzbarkeit des Grundstückes Berliner Straße 52 K wurde einst (seit Juli 1994) ein Möbelhaus von der Stadt gefördert.
Nach Auszug des Möbelhauses wurde dort die Einrichtung einer Spielhalle zusätzlich mit einer Baulast zur Sicherung von 24 Einstellplätzen auf städtischem Grund von der Stadt gefördert. Gemäß Drs. 20-14938-01 bestehen die Baulasten zu Gunsten der Eigentümer des Grundstückes Berliner Straße 52 K fort.
Dazu unsere Fragen:
1) Hält die Verwaltung die Einrichtung einer Spielhalle für förderungswürdig und fördert sie im Rahmen Ihrer Pflicht zur Gleichbehandlung auch andere derartige Einrichtungen (Beispielsweise die Einrichtung einer Spielhalle im ehemaligen Reinicke & Richau-Gebäude) mit Baulasten in vergleichbarer Höhe?
Nun hat die Stadt für die Einrichtung eines bordellartigen Betriebs einen positiven Bauvorbescheid für das Gebäude ausgestellt. Sie denkt offenbar nicht daran, den Bauvorbescheid zurückzunehmen, sondern will für das Projekt eine Baugenehmigung erteilen, weil sie diesbezüglich angeblich rechtlich an den Bauvorbescheid gebunden sei.
2) Will die Stadt auch das Bordell über die Baulasten weiterhin so fördern wie den Entertainmentbetrieb oder plant sie gar, wie zuvor schon für die Spielhalle, den bordellartigen Betrieb durch die Gewährung zusätzlicher Baulasten zu fördern?
3) Oder hat die Stadt vor, die Baulasten für Spielhalle und Bordell zu löschen?
