Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planfeststellung zur Renaturierung der Schunter im Bereich Butterberg auf der Grundlage des beigefügten Planfeststellungsbeschlusses wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständig­keitsnorm ist der Planungs- und Umweltausschuss für Planfeststellungsbeschlüsse der
Stadt beschlusszuständig.

 

Der Wasserverband Mittlere Oker (WVMO) hatte im November 2019 in sehr enger Ab­stimmung mit der Verwaltung für die Renaturierung der Schunter in Braunschweig bei Rühme im Bereich Butterberg die wasserrechtliche Planfeststellung beantragt. Dem WVMO war es gelungen, Förder- und Sponsorengelder einzuwerben, so dass die Finanzierung des Projektes möglich wurde. Grundlage für die beantragten Maßnahmen war eine von der Verwaltung im Jahr 2013 beauftragte Machbarkeitsstudie.

 

Die im Rahmen des seinerzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen Einwände und Stellungnahmen - u. a. des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - Dezernat Binnenfischerei - hatte der WVMO zum Anlass genommen, die Planung zu überarbeiten.

 

Die im Oktober 2020 eingereichten und in Abstimmung mit der Verwaltung überarbeiteten Antragsunterlagen beinhalten insbesondere den Ersatz des Schunterwehres nördlich der BAB A2 durch eine ca. 1.100 m lange Sohlgleite mit diagonalen Grundschwellen, um die Wasserstanddifferenz von ca. 1,4 m über eine längere Strecke abzubauen und den Fisch­aufstieg in der Schunter in diesem Bereich wesentlich zu erleichtern bzw. überhaupt erst zu ermöglichen. Um die bestehenden Wasserstände an der Bienroder Mühle aufrecht zu erhalten, ist außerdem ein rechtseitiges Ausleitungsgerinne von 760 m Länge geplant. Hier wurde letztlich eine Lösung gefunden, die auf Flächen zurückgreift, die auf Betreiben des WVMO und der Verwaltung kurzfristig von den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung gestellt wurden.


 

 

Die Erörterung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erfolgte in der Zeit vom 16.12.2020 bis 11.01.2021 im Rahmen einer Online-Konsultation, die coronabedingt entsprechend dem Planungssicherstellungsgesetz anstelle eines physischen Erörterungs­termins als rechtssicheres Verfahren eingesetzt werden konnte. Formal beendet wurde die Konsultation am 14.01.2021, so dass auch noch die letzten Dialoge abgeschlossen werden konnten.

 

Das Ergebnis dieser Online-Konsultation ist in der Anlage 24 zum Entwurf des Planfest­stellungsbeschlusses dargestellt. Die Rückmeldungen sind in die Nebenbestimmungen des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses eingegangen.

 

Das Renaturierungsprojekt soll nach Angaben des WVMO bis Mitte 2022 fertiggestellt und abgerechnet werden.

 

Zurzeit erfolgen die Baufeldfreimachung und die Kampfmittelerkundung. Die erforderliche Zulassung des vorzeitigen Beginns einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausnahme­genehmigung wurde am 14.12.2020 erteilt.

 

Der Bau der Brücke "Butterberg" ist bis auf einige, den Wegebau betreffende Maßnahmen, die erst nach Fertigstellung des Renaturierungsprojektes ausgeführt werden können, fertig­gestellt und abgerechnet. Die Brücke wird bereits seit dem Abnahmetermin im Herbst 2020 genutzt. Die alte Brücke wurde abgebaut. Die Brücke war nicht Teil dieses Verfahrens.

 

Die Erneuerung der Brücke "Im Alten Dorfe" ist Bestandteil des Entwurfs des Planfest­stellungsbeschlusses. Die Umsetzung soll laut WVMO im Sommer 2021 erfolgen.

 

Das gesamte Projekt wird in enger Abstimmung mit den o. g. Landesbehörden umgesetzt.

 

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Anlagen

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