Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle Kastanienallee in der Kastanienallee Fahrtrichtung stadteinwärts wird gemäß Anlage zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Bushaltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss wegen der Überbezirklichkeit der Buslinien beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Mit Drucksache 20-12696 hat die Verwaltung mitgeteilt, welche Bushaltestellen zum barrierefreien Umbau vorgesehen sind. Für 2022 ist der Bau der Haltestelle „Kastanienallee“ in Fahrtrichtung Innenstadt vorgesehen; sie ist im Bushaltestellenkonzept in der höchsten Dringlichkeitskategorie „A“ eingeordnet. Die Bushaltestelle „Kastanienallee“ wird von der Linie 413 angefahren und von mehr als 200 Ein- und Aussteigern (Stand 2018) genutzt. In der Nähe der Haltestelle befinden sich das Finanzamt, ein Venenzentrum und eine berufsbildende Schule. Der vorhandene Bussteig entspricht nicht heutigem Standard. Der Bussteig in Fahrtrichtung stadtauswärts wurde bereits barrierefrei ausgebaut.

 

Maßnahme

Die Lage der Haltestellenbucht ist durch vorhandene Grundstückszufahrten vorgegeben. Der Bussteig wird barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Die vorhandene Grünfläche wird vergrößert; der Baum bleibt erhalten. Die vorhandene Wetterschutzeinrichtung wird ersetzt. Die Bushaltestelle wird mit einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) ausgestattet. An der Bushaltestelle werden im Rahmen des Umbaus drei Fahrradständer angeordnet.

 

Finanzierung

Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 150.000 geschätzt.


 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Bushaltestelle für das Förderprogramm 2022 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt getragen.

 

Im Haushaltsjahr 2022 sind im Projekt „5S.660067 Bushaltestellen/Umgestaltung“ 600.000  eingeplant.

 

Der Umbau der Bushaltestelle ist bei ausreichender Mittelverfügbarkeit im Jahr 2022 vorgesehen. Möglicherweise entsteht aus den Haushaltsjahren 2020 und 2021 aufgrund von Kostensteigerungen ein Projektüberhang, so dass einzelne beschlossene Bushaltestellen erst in den Folgejahren realisiert werden können. Ziel dieser Praxis ist den vollständigen Einsatz der Haushalts- und Fördermittel in jedem Jahr sicherzustellen.


 

 

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Anlagen

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