Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14552

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im September hat die Verwaltung unsere vorherige Anfrage zur Digitalisierung des Bürgerservice geantwortet - auf vorbildliche Weise mit einer detaillierten, übersichtlichen Tabelle. Für den Bereich Bürgerservice herrscht damit nun Transparenz, welche Verwaltungsvorgänge bereits und welche noch nicht digital zu erledigen sind. Da aber die Kontakte zwischen Bürgern und Verwaltung auch andere Bereiche betreffen (um nur einige sehr unterschiedliche Beispiele herauszunehmen: Baugenehmigungen, Adoptionsbewerbungen, Befreiung von der Hundesteuer, Bewerbung um Zuschüsse im Kultur- und Sportbereich), erweitern wir hier unsere Anfrage auf alle weiteren Vorgänge zwischen Bürgern und Verwaltung und erbitten eine mit der Vorlage 20-13590-01 vergleichbare Form der Antwort.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

1. Welche Anliegen von Bürgern, die die Stadtverwaltung zu bearbeiten hat, können in Braunschweig aktuell noch nicht vollständig digital erledigt werden (d. h. ohne persönliches Erscheinen und ohne Ausdrucken und postalisches Versenden eines Formulars)? Hier bitte sämtliche Verwaltungsvorgänge aller Fachbereiche auflisten, bei denen Bürger mit der Verwaltung in Kontakt treten; ausgenommen die in 20-13590-01 bereits genannten. 

2. Welche der unter 1. genannten Verwaltungsvorgänge dürfen aufgrund von Bundes- oder Landesrecht NICHT vollständig digital (d. h. ohne persönliches Erscheinen und ohne Ausdrucken und postalisches Versenden eines Formulars) erledigt werden?

 

 Die FDP-Fraktion ist sich auch hier über den Umfang dieser Anfrage im Klaren; sollte eine Beantwortung zur Ausschusssitzung am 26.11.2020 nicht möglich sein, bitten wir um eine Beantwortung in der darauf folgenden Sitzung. 

 

 

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