Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem barrierefreien Umbau der Bushaltestelle Lichtenberger Straße in Fahrtrichtung Nord wird gemäß Anlage zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Bushaltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss wegen der Überbezirklichkeit der Buslinien beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Mit Drucksache 20-12696 hat die Verwaltung mitgeteilt, welche Bushaltestellen zum barrierefreien Umbau vorgesehen sind. Der Bau der Haltestelle „Lichtenberger Straße“ in Fahrtrichtung Innenstadt ist im Bushaltestellenkonzept in der höchsten Dringlichkeitskategorie „A“ eingeordnet. Die Bushaltestelle „Lichtenberger Straße“ liegt derzeit an der Elbestraße, wird von den Linien 423, 445 und 455 angefahren und von mehr als 125 Ein- und Aussteigern (Stand 2018) genutzt. Der vorhandene Bussteig entspricht nicht heutigem Standard. Der Bussteig Fahrtrichtung Süd wurde bereits barrierefrei ausgebaut.

 

Maßnahme

Die an der Elbestraße vorhandene Bushaltestelle wird zurückgebaut. Die neue Haltestelle wird direkt am Fahrbahnrand der Lichtenberger Straße gegenüber der vorhandenen Haltestelle in Fahrtrichtung Süd eingerichtet. Der Bussteig wird barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Die vorhandene Grünfläche wird vergrößert; der Baum bleibt erhalten. Die Haltestelle wird mit einer Wetterschutzeinrichtung ausgestattet.

 

An der Bushaltestelle werden im Rahmen des Umbaus drei Fahrradständer angeordnet.

 

Der große Vorteil von Fahrbahnrandhaltestellen liegt in der geringstmöglichen Unterbrechung der Fahrt des Busses bei einem Halt und damit der Verkürzung der Fahrzeiten. An- und Abfahrten der Busse werden durch den gradlinigen Verlauf erleichtert und ein zeitraubendes, oft konfliktträchtiges Wiedereinfädeln in den Verkehr vermieden.

 

Finanzierung

Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 90.000 geschätzt.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Bushaltestelle für das Förderprogramm 2022 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt getragen.

 

Im Haushaltsplan 2019/IP 2018 - 2022 sind für das Haushaltsjahr 2022 im Projekt „5S.660067 Bushaltestellen/Umgestaltung“ 600.000 eingeplant.

 

Der Umbau der Bushaltestelle ist bei ausreichender Mittelverfügbarkeit im Jahr 2022 vorgesehen. Möglicherweise entsteht aus den Haushaltsjahren 2020 und 2021 aufgrund von Kostensteigerungen ein Projektüberhang, so dass einzelne beschlossene Bushaltestellen erst in den Folgejahren realisiert werden können. Ziel dieser Praxis ist den vollständigen Einsatz der Haushalts- und Fördermittel in jedem Jahr sicherzustellen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise