Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15051
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Schönebergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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Anhörung
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01.03.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Bushaltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss wegen der Überbezirklichkeit der Buslinien beschlusszuständig ist.
Anlass
Mit Drucksache 20-12696 hat die Verwaltung mitgeteilt, welche Bushaltestellen zum barrierefreien Umbau vorgesehen sind. Der Bau der Bushaltestelle „Schönebergstraße“ in Fahrtrichtung Innenstadt ist im Bushaltestellenkonzept in der höchsten Dringlichkeitskategorie „A“ eingeordnet.
Die Bushaltestelle „Schönebergstraße“ liegt an der Alten Schulstraße in Dibbesdorf. Sie wird von der Linie 417 angefahren und von mehr als 25 Ein- und Aussteigern (Stand 2018) genutzt. Der Ein- und Ausstieg erfolgt derzeit ebenerdig; es ist kein Bussteig vorhanden. Der Bussteig Fahrtrichtung stadtauswärts wurde bereits barrierefrei ausgebaut.
Maßnahme
Die Haltestelle wird direkt am Fahrbahnrand eingerichtet. Der Bussteig wird barrierefrei gestaltet und mit Kasseler Borden von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Der vorhandene Wetterschutz wird ersetzt. An der Bushaltestelle werden im Rahmen des Umbaus drei Fahrradständer angeordnet.
Die direkt nördlich angrenzende lichtsignalisierte Querungsstelle über die Alte Schulstraße wird im Zuge des Umbaus mit taktilen Bodenindikatoren ausgestattet.
Der große Vorteil von Fahrbahnrandhaltestellen liegt in der geringstmöglichen Unterbrechung der Fahrt des Busses bei einem Halt und damit der Verkürzung der Fahrzeiten. An- und Abfahrten der Busse werden durch den gradlinigen Verlauf erleichtert und ein zeitraubendes, oft konfliktträchtiges Wiedereinfädeln in den Verkehr vermieden.
Finanzierung
Die Kosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 115.000 € geschätzt.
Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Großraum Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Bushaltestelle für das Förderprogramm 2022 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird von der Stadt getragen.
Im Haushaltsplan 2019/IP 2018 - 2022 sind für das Haushaltsjahr 2022 im Projekt „5S.660067 Bushaltestellen/Umgestaltung“ 600.000 € eingeplant.
Der Umbau der Bushaltestelle ist bei ausreichender Mittelverfügbarkeit im Jahr 2022 vorgesehen. Möglicherweise entsteht aus den Haushaltsjahren 2020 und 2021 aufgrund von Kostensteigerungen ein Projektüberhang, so dass einzelne beschlossene Bushaltestellen erst in den Folgejahren realisiert werden können. Ziel dieser Praxis ist den vollständigen Einsatz der Haushalts- und Fördermittel in jedem Jahr sicherzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,1 kB
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