Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15043-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 07.01.2021 nimmt die Verwaltung unter Beteiligung der

Braunschweig Zukunft GmbH wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Die allgemeine Lage in den Unternehmen stellt sich sehr differenziert dar. So gibt es auch innerhalb einer Branche im Rahmen der Krise Gewinner und Verlierer. Dies zeigt sich insbesondere im Handel. Trotz der Pandemie erzielte die Branche insgesamt einen Rekordumsatz in 2020. Dieser geht laut Angaben des Handelsblatts aber insbesondere auf den Online-Handel, Lebensmitteleinzelhandel und Möbel- bzw. Heimwerkermärkte zurück. Am stärksten von den negativen Auswirkungen betroffen sind hingegen Textilhändler, die vom Absatz der Saisonwaren abhängig sind.

 

Neben dem Handel sind insbesondere auch Gastronomie und Hotellerie von negativen Folgen betroffen. In weiten Teilen des Handwerks hingegen stellt sich die Situation erfreulicher Weise positiv dar – hier wird sogar ein Beschäftigungszuwachs vermeldet.

 

Auch einige Branchen im Bereich Industrie und Gewerbe profitieren noch von einer guten Auftragslage, wiederum andere sind unmittelbar durch die Einschränkungen betroffen. Im Maschinen- und Anlagenbau sind Vertriebsgespräche zusehends durch verstärkte Besucherreglementierungen erschwert. Insgesamt ist aber eine leichte Verbesserung bei der Auftragslage spürbar. Dies wurde zumindest im letzten Routinegespräch zwischen Wirtschaftsdezernat und den Kammern, Verbänden, der regionalen Arbeitsagentur sowie dem DGB vermeldet.

 

Besonders schwierig ist die Lage in der Event- und Tourismusbranche und bei vielen (Solo-) Selbstständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft.

 

Problematisch ist zudem weiterhin, dass die finanziellen Unterstützungen aus den Konjunkturprogrammen stark verzögert bei den Betrieben ankommen.

 

Zu Frage 2.:

Um die lokalen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Braunschweig Zukunft GmbH zusammen mit dem Arbeitgeberverband, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkammer sowie weiteren Verbänden und Einrichtungen ein Beratungsnetzwerk aufgebaut. Hier stehen Ansprechpartner bei Fragen zu den Förderprogrammen von Land und Bund und zu arbeitsrechtlichen Aspekten beratend zur Seite.

 

Des Weiteren hat die Stadt Braunschweig im April 2020 einen kommunalen Hilfsfonds für von der Corona-Virus-Pandemie existenziell betroffene Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Kultureinrichtungen und weitere Einrichtungen eingerichtet. Die Frist zur Antragstellung für den Bereich Wirtschaft endete zum 31.12.2020, da zu erwarten ist, dass die von Bund und Land aufgelegten und geplanten Fördermittel, die betroffenen Unternehmen grundsätzlich hinreichend unterstützen können. Unabhängig davon fehlt momentan die rechtliche Voraussetzung, um die Landeshilfen mit kommunalen Mitteln zu flankieren. Kulturschaffende und Kultureinrichtungen können weiterhin Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Hilfsfonds stellen.

 

Trotz der bestehenden Förderprogramme beobachten das Wirtschaftsdezernat sowie die Braunschweig Zukunft und das Stadtmarketing die Situation in Braunschweig genau, um sinnvolle und zielführende Maßnahmen zeitnah ergreifen zu können. Ziel ist es, nicht nur in der derzeitigen Krise zu helfen, sondern auch für die Zeit danach mit unterstützenden Maßnahmen vorbereitet zu sein.

 

Darüber hinaus folgt die Stadt Braunschweig dem Handlungshinweis der Bundesregierung, zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen die Stundung von Gewerbesteuerzahlungen anzubieten.

 

Zudem wird seit dem 24. März 2020 zur Unterstützung von Gastronomie und Einzelhandel auf der städtischen Webseite auf die verfügbaren Abhol- und Lieferangebote hingewiesen. So werden die lokalen Betriebe bei der Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt. Nicht zuletzt unterstützt das Stadtmarketing Gastronomiebetriebe durch vorübergehende Haltegenehmigungen, welche die Auslieferung von Waren vereinfachen sollen, sowie über die Rückerstattung von Nutzungsentgelten für Freisitzflächen in der Innenstadt.

 

Zu Frage 3.:

Die aktuellsten Insolvenzzahlen für die Stadt Braunschweig werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen für den Berichtszeitraum Januar bis September 2020 zur Verfügung gestellt. Demnach wurden in diesem Zeitraum 24 Unternehmensinsolvenzverfahren eröffnet. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2019 insgesamt 32 eröffnete Insolvenzverfahren.

 

Im Landesvergleich ist die Zahl der Insolvenzen (Januar bis September) von 1.133 (2019) auf 1.011 (2020) ebenfalls noch rückläufig.

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass seit Frühjahr 2020 die Bundesregierung pandemiegeschädigten Unternehmen vorübergehend gestattet hatte, auf einen Insolvenzantrag zu verzichten, sofern Aussicht auf Sanierung besteht. Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit aber wieder verpflichtend.

 

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