Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2021/Investitionsprogramm 2020-2024 für den Teilhaushalt des Fachbereichs Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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20.01.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Haushaltsplan 2021/das Investitionsprogramm 2020-2024 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Feuerwehrausschusses zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlage 2), der Neuveranschlagung der GVGs (Anlage 3) sowie der finanzwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte (Anlage 4) zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Rat der Stadt sind die Entwürfe zum Haushaltsplan 2021 / Investitionsprogramm
2020-2024 vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 23. März 2021 erfolgen.
Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.
Die in den Zuständigkeitsbereich des Feuerwehrausschusses fallenden Anträge und Vorschläge zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2021 abgebildet werden.
Ansatzveränderungen Geringwertige Vermögensgegenstände (GVG)
Ebenfalls den Unterlagen beigefügt sind die Ansatzveränderungen der Verwaltung für die GVG, da auch der Teilhaushalt des Fachbereichs Feuerwehr Bestandteil der neuen Veranschlagung ist.
Haushaltsreste
Zum Jahresabschluss 2019 (für das Haushaltsjahr 2020) sind für den Fachbereich Feuerwehr Haushaltsreste von 4.056.534 € gebildet worden. Bis Ende 2024 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 3.900.000 € abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2021, der den Haushaltsresteaufbau bis Ende 2024 mit insgesamt 36,6 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich Feuerwehr für das Jahr 2021 ein Haushaltsresteabbau, u. a. aufgrund bereits bekannter verzögerter Beschaffungsvorgänge, um 0 € berücksichtigt. Für das Jahr 2020 wurde zum Zeitpunkt des Haushaltsplanentwurfs 2021 von einem Haushaltsresteabbau um 156.534 € ausgegangen.
Haushaltsoptimierungsprozess
Der finale Stand der Dezernatslisten mit der von der Verwaltung im Ampelsystem erfolgten Bewertung der KGSt-Vorschläge zur Haushaltsoptimierung (HHO) wurde am 29. Oktober 2020 in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Rat der Stadt (s. Drucks.-Nr.:
20-14553) zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 veröffentlicht.
Grundlage der weiteren Beratungen in den Fachausschüssen bilden die bereits bekannten Dezernatslisten mit den jeweiligen HHO-Vorschlägen, die entsprechend der Zuständigkeiten der Fachausschüsse aufgeteilt wurden. Auch wurde in Einzelfällen auf Besonderheiten hingewiesen wie z. B. bereits gefasste, abweichende Gremienbeschlüsse. Die konkrete Haushaltswirkung ergibt sich dann aus den einzelnen Beschlüssen zu den jeweiligen HHO-Vorschlägen.
Die Ergebnisse der Ausschussberatungen werden anschließend in die Dezernatslisten eingepflegt und für die am 4. März 2021 vorgesehene Beratung im Finanz- und Personalausschuss aufbereitet. Die um die Ergebnisse der Beratung im Finanz- und Personalausschuss ergänzten Listen zur HHO bilden dann wiederum die Grundlage für die Beratung im Verwaltungsausschuss bzw. die Haushaltslesung im Rat am 23. März 2021.
Die Berücksichtigung im Haushalt 2021 sowie in der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024 erfolgt dann entsprechend der vom Rat getroffenen Entscheidungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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